Zeitung: Datenschutzbeauftragte lehnen Pläne für Maut-Kontrolle ab

Berlin (dpa) - Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern lehnen die Mautpläne der Bundesregierung nach einem Zeitungsbericht wegen eines Details ab.

Foto: dpa

Danach können anscheinend Fahrdaten bis zu 13 Monate gespeichert werden, um Rückzahlungsforderungen von Autofahrern abzuwehren. Laut „Rheinischer Post“ hat sich die große Mehrheit der 16 Landesbeauftragten sowie die Bundesbeauftragte Andrea Voßhoff in einem internen Abstimmungsverfahren dafür ausgesprochen, die Vorgaben für das Abspeichern von Daten für die Mautkontrolle abzulehnen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zwar gesagt, dass bei der Mautkontrolle anfallende Daten sofort gelöscht würden, wenn geklärt sei, dass für ein kontrolliertes Auto die Maut bezahlt sei. Das Kraftfahrt-Bundesamt soll aber die Kennzeichen sowie Ort und Zeit der Aufnahme „zum Zweck der Erstattung speichern, verarbeiten und nutzen“, wie die Zeitung berichtet.

Der Vorsitzende der Bundesdatenschutzkonferenz, der Hamburger Johannes Caspar, erklärte in dem Blatt: „Die Autofahrer dürfen bis einen Monat nach Ablauf der gezahlten Mautfrist von einem Jahr eine Erstattung beantragen, wenn sie nie gefahren sind. Um das aber zu überprüfen, muss ich rückwirkend prüfen können, ob der Wagen doch irgendwo gefahren ist.“ Das geplante System erlaube eine lückenlose Überwachung. „Wir können das nicht hinnehmen.“