Kiel: Gericht kippt die Landtagswahl
Das Wahlrecht in Schleswig-Holstein verstößt gegen die Verfassung. Nun müssen die Bürger bis 2012 an die Urne.
Kiel. Schleswig-Holstein muss erneut vor dem regulären Ende der Legislaturperiode wählen, weil das derzeitige Wahlgesetz mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Das entschied das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Montag. Zwar kann CDU-Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zunächst weiterhin mit der Einstimmen-Mehrheit von Schwarz-Gelb regieren. Aber bis spätestens zum 30. September 2012 wird es eine Landtagswahl geben - zwei Jahre früher als geplant. Bis zum 31.Mai 2011 muss das Parlament zudem das Wahlgesetz ändern.
Die politische Karriere Carstensens (63) neigt sich nun dem Ende zu. Am Abend kündigte er an, auf den Landesvorsitz der CDU verzichten zu wollen. "Ich trete nicht wieder an", sagte der Regierungschef. Sein Nachfolger soll der Kieler Fraktionschef Christian von Boetticher (39) werden. "Ich werde ihn vorschlagen", sagte Carstensen. Damit zeichnet sich ab, dass von Boetticher auch Spitzenkandidat bei der Neuwahl werden dürfte.
Erst im September 2009 hatte Schleswig-Holstein vorzeitig gewählt, nachdem die CDU unter Carstensen das Bündnis mit der SPD hatte platzen lassen.
"Die Bestimmungen zur Größe des Landtags und der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit werden deutlich verfehlt", erklärte Gerichtspräsident Bernhard Flor in der Urteilsbegründung.
CDU und FDP errangen 2009 die Mehrheit im Landtag, obwohl sie etwa 27000 Zweitstimmen weniger hatten als SPD, Grüne, Linke und SSW zusammen. Drei der Überhangmandate der CDU wurden dabei nicht kompensiert - erstmals in der Geschichte Schleswig-Holsteins. Der Landtag hat derzeit 95Abgeordnete statt der von der Verfassung vorgegebenen Regelgröße von 69.