Klage gegen Deutschland? Streit um Vorratsdaten spitzt sich zu

Luxemburg/Berlin (dpa) - Der Dauerstreit zwischen Brüssel und Berlin um die Vorratsdatenspeicherung spitzt sich zu: Alles läuft auf eine Klage gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Verträge hinaus.

Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström bekräftigte das Ultimatum der Kommission mit deutlichen Worten: „Wenn sie nicht einlenken - und Deutschland hatte viele Jahre Zeit - wird es ein Vertragsverletzungsverfahren geben. Sie haben Zeit bis Mitternacht“, sagte sie am Donnerstag in Luxemburg.

Brüssel will vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen, in letzter Konsequenz droht Deutschland ein millionenschweres Bußgeld. Die Koalition hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bisher nicht ín deutsches Recht umgesetzt, weil sich Union und FDP nicht einigen können.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht trotz Malmströms Warnung noch ausreichend Zeit für die Bundesregierung, um einen Kompromiss zu finden. „Manchmal braucht man ein bisschen länger“, sagte Friedrich beim Innenministertreffen in Luxemburg. „Wir sind auf gutem Weg.“ Dabei verwies er darauf, dass es bereits zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht gebe. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte deutsche Regelung im März 2010 verworfen. Seitdem streiten Union und FDP über eine Neuregelung, für die formal Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zuständig ist.

Zu dem drohenden EU-Bußgeld sagte Friedrich: „Jetzt muss erst mal entschieden werden, ob es eine Klage gibt, und dann muss diese Klage auch mal zu einem Erfolg führen, vorher würde gar kein Geld fällig. Insofern muss man es nicht dramatisieren.“ Er bekräftigte, die EU-Richtlinie, die eine anlasslose sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung vorsieht, müsse umgesetzt werden. Leutheusser-Schnarrenberger will Internet- und Telefonverbindungsdaten aber nur bei konkreten Anlässen speichern lassen - IP-Adressen von Computern sollen pauschal sieben Tage lang gesichert werden. Die EU-Kommission hat bereits klar gemacht, dass ihr das „Quick-Freeze-Verfahren“ nicht ausreicht.

Leutheusser-Schnarrenberger verteidigte ihr Vorgehen und sagte der „Passauer Neuen Presse“, die besagte EU-Richtlinie sei eine der umstrittensten überhaupt: „Sie ist seit fünf Jahren in Kraft und bisher von mehreren Staaten nicht umgesetzt werden.“ So war Schweden vom Europäischen Gerichtshof wegen Nichtumsetzung verurteilt worden. Inzwischen brachten die Schweden aber doch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg, das am 1. Mai in Kraft treten soll.

Die Richtlinie steht derzeit auf dem Prüfstand: Der Europäische Gerichtshof befasst sich mit einer Klage aus Irland und muss klären, ob sie mit EU-Recht vereinbar ist. Auch die EU-Kommission selbst hegt Bedenken. Wegen der massiven Kritik hat sie Änderungen bis zum Sommer 2012 zugesagt - so sollen die Grundrechte stärker berücksichtigt werden. Doch das kann Jahre dauern. Die Klage gegen Deutschland wäre keineswegs das erste Verfahren gegen Berlin: Derzeit laufen 74 solcher Klagen gegen Deutschland, darunter die der EU-Kommission auf Änderung des VW-Gesetzes.

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) schlug vor, die EU-Richtlinie in Deutschland erst einmal befristet auf drei Jahre umzusetzen. Die Zeit könne man nutzen, um in Brüssel auf eine datenschutzfreundlichere Variante der Richtlinie hinzuarbeiten. Der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Christian Ahrendt lehnte dies umgehend ab. Er bezeichnete es als „einmaligen Vorgang“, dass die EU-Kommission einem Mitgliedstaat mit Klage drohe wegen einer Richtlinie, die überprüft werde.

Die deutsche Wirtschaft appellierte an Malmström, zunächst auf EU-Ebene Klarheit über die Vorratsdatenspeicherung zu schaffen. Nationale Zwischenlösungen auf Basis einer zu reformierenden EU-Richtlinie sollten unbedingt vermieden werden, heißt es in dem Schreiben an Malmström, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es ist von sieben Verbänden unterzeichnet, darunter vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem IT-Branchenverband Bitkom und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).