Entlastung der Verbraucher Bundesrat stimmt Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme zu

Mitten in der Energiekrise hat der Bundesrat wichtige gesetzliche Änderungen gebilligt. Unter anderem wird die Mehrwertsteuer auf Gas gesenkt.

Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Mit Blick auf die explodierenden Energiekosten und den anstehenden Winter hat der Bundesrat einer Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme zugestimmt. Auch das Energie-Gesetzespaket sowie eine vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage zum Kurzarbeitergeld wurden am Freitag angenommen. Die wichtigsten Beschlüsse:

Gassteuer: Zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher wird ab Oktober weniger Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen und Fernwärme erhoben. Am Freitag stimmte der Bundesrat abschließend einem Gesetz für die befristete Absenkung der Steuer auf Gaslieferungen zu. Demnach wird der Steuersatz wegen der Energiekrise vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das soll bis Ende März 2024 gelten.

Eine Woche zuvor hatte der Bundestag die Steuersenkung beschlossen. Ursprünglich war sie auf den Weg gebracht worden, damit der Staat nicht an der umstrittenen Gasumlage für alle Gaskunden mitverdient. Diese Umlage sollte helfen, angeschlagene Gasimporteure zu stützen, die ihr Geschäft bisher auf billiges russisches Gas aufgebaut hatten. Schließlich kippte die Bundesregierung die Umlage jedoch. An der Mehrwertsteuersenkung hält die Ampel-Koalition trotzdem fest, um die Verbraucher weiter zu entlasten.

Energie-Gesetzespaket: In Sachen Energieversorgung und erneuerbare Energien wurde einem umfangreichen Gesetzpaket zugestimmt, den Gasverbrauch zu verringern. So sollen die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen verbessert werden. Daneben geht es darum, den Stromnetzausbau zu beschleunigen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), sprach von einem wichtigen Signal, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Mit dem Gesetzespaket löse sich Deutschland weiter von fossilen Energieträgern aus Russland, also Gas, Öl und Kohle.

Gastronomie: Gastronomen ihre Gäste können sich weiterhin über eine niedrige Mehrwertsteuer auf Speisen freuen. Angesichts der drohenden Energiekrise in Deutschland hat der Bundesrat am Freitag gebilligt, dass die Steuer noch bis Ende 2023 auf 7 Prozent gesenkt bleibt. Ausgenommen davon bleiben Getränke.

Standesämter: Bürgerinnen und Bürger können künftig leichter elektronisch mit den Standesämtern kommunizieren. Am Freitag gab der Bundesrat grünes Licht zu einem Bundestagsbeschluss, durch den Personenstandsdaten über ein Verwaltungsportal an das zuständige Standesamt geschickt werden können. Dieses tauscht sich dann mit der jeweiligen anderen Behörde aus - die Daten werden nur einmal erfasst. Dadurch können Standesämter in bestimmten Fällen auf Papiernachweise verzichten.

Testpflicht: Corona wird wieder aus einer Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten im Infektionsschutzgesetz gestrichen, für die ein Betretungsverbot etwa in Schulen oder Kitas gilt. Das beschloss der Bundesrat. Covid-19 war erst vor kurzem im Zuge der Verabschiedung der zum 1. Oktober in Kraft getretenen neuen Corona-Regeln in diese Liste aufgenommen worden. Dort stehen unter anderem auch die Pest, Cholera, Krätze, Masern, Röteln oder Keuchhusten.

Kurzarbeitergeld: Unternehmen und Beschäftigte können noch bis Mitte des kommenden Jahres unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Der Bundesrat hat dazu eine vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage gebilligt, die es der Bundesregierung ermöglicht, per Verordnung den derzeit geltenden, erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch bis Mitte 2023 zu verlängern. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Bafög: Studierende und Schüler sollen in künftigen Krisen finanziell besser abgesichert sein, wenn ihnen Nebenjobs wegbrechen. Der Bundesrat stimmte abschließend einem Gesetz für einen sogenannten Notfallmechanismus zu. Damit wird die Regierung ermächtigt, in einer bundesweiten Notlage, „die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt“, per Verordnung das Bafög auch für Studierende und Schüler zu öffnen, die es sonst nicht bekommen würden. Allerdings muss dem Gesetz zufolge eine solche bundesweite Notlage vom Bundestag vorher durch Beschluss festgestellt worden sein.

Kita-Gebühren: Die Bundesländer lehnen Teile des von der Bundesregierung geplanten Gesetzes für eine bessere Qualität in Kindertageseinrichtungen ab und fordern Nachbesserungen. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat abgegeben hat. Im Fokus der Kritik steht eine Regelung, wonach die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung künftig nach Einkommen und nach Anzahl Kindergeld-berechtigter Kinder gestaffelt werden müssen. Nun ist der Bundestag am Zug.

(dpa)