Bundesverwaltungsgericht Kükentöten bleibt übergangsweise erlaubt
Leipzig · Das massenhafte Töten von männlichen Küken in der deutschen Geflügelwirtschaft bleibt nur noch übergangsweise erlaubt.
13.06.2019
, 10:21 Uhr
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Wirtschaftliche Interessen seien für sich genommen kein "vernünftiger Grund" für das Töten der männlichen Küken.