Bundesverwaltungsgericht Kükentöten bleibt übergangsweise erlaubt

Leipzig · Das massenhafte Töten von männlichen Küken in der deutschen Geflügelwirtschaft bleibt nur noch übergangsweise erlaubt.

Mitglieder der Tierschutzorganisation Peta protestieren vor der Urteilsverkündung mit einer symbolischen Aktion zum Kükenschreddern vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Foto: dpa/Jan Woitas

Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Wirtschaftliche Interessen seien für sich genommen kein "vernünftiger Grund" für das Töten der männlichen Küken.

(AFP)