Autos zu klein: Polizei steigt auf Vans und Minibusse um
Die bisherigen Streifenwagen der Polizei sind zu klein für Ausrüstung und Insassen. Innenminister Reul will in Kürze für Abhilfe sorgen.
Düsseldorf. Zu kleine Streifenwagen für große Beamte — dieses Dilemma der nordrhein-westfälischen Polizei soll bald beendet werden. Ein fünfwöchiger Test habe gezeigt, dass Vans und Minibusse für den Streifendienst „absolut praxistauglich“ wären, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). „Deshalb starten wir in Kürze die europaweite Ausschreibung für solche Fahrzeuge.“ Bei der Qualität der Polizei-Ausrüstung würden „keine Kompromisse“ gemacht, versicherte er.
Polizisten hatten den erst im Herbst 2015 eingeführten Streifenwagen kritisiert, weil er nicht ausreichend Platz für größere Beamte und zu wenig Stauraum für die neuen Ausrüstungen für Amok- und Terrorlagen biete. In einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine AfD-Anfrage erklärte Reul, der derzeit eingesetzte BMW aus der 3er-Serie erlaube für die Personenbeförderung lediglich 360 Kilogramm. Das Gewicht der Einsatzmaterialien betrage 136 Kilogramm.
Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Stephan Hegger, sagte, dies könne bei der üblichen Zweier-Besetzung knapp werden. Das wäre der Fall, wenn ein Auszubildender mit dabei sei und unterwegs noch jemand aufgegriffen und zur Wache befördert werden müsse — zumal unter den „schweren Jungs“ auch gerne mal Bodybuilder seien.
Bei dem vorherigen Streifenwagen sei die Decke vier Zentimeter höher gewesen. „Wenn wir jetzt einen Betrunkenen, der sich wehrt, in den Streifenwagen befördern wollen, muss man mehr Gewalt anwenden.“ Ein weiteres Problem: „Wir stoßen mit den Pistolen gegen den Mitteltunnel im Wagen.“
Ab 2019 sollen die rund 2000 kleinen Streifenwagen nach und nach gegen größere Fahrzeuge ausgetauscht werden — aus Sicht der GdP höchste Zeit. „Wir können nicht überladene Wagen kontrollieren und selbst damit durch die Gegend fahren“, konstatierte Hegger. Zumal den Beamten in dem Fall auch noch Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Disziplinarverfahren drohen könnten. „Grundsätzlich könnte die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts einen Pflichtverstoß darstellen“, sagte Reul. Dies obliege der Einzelfallprüfung durch die jeweilige Kreispolizeibehörde.
Dass die Streifenwagen zu klein seien, habe jedenfalls nichts mit schwerer werdenden Einsatzbeamten zu tun, versicherte Hegger. „Laut Sport-Erlass muss die körperliche Leistungsfähigkeit mit dem Deutschen Sportabzeichen nachgewiesen werden.“