Falle Internet: Abzocke mit Abmahnungen
Justizminister Kutschaty warnt vor extrem hohen Gebühren nach illegalem Herunterladen und will die Kosten senken.
Düsseldorf. Der Justizminister in Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty (SPD), warnt vor Abmahnabzocke durch Anwälte. „Es gibt massenweise Verfahren wegen illegaler Downloads im Internet. Da werden die Leute oft abkassiert. Dagegen müssen wir vorgehen“, sagte Kutschaty. Er verlangt eine Änderung der Gesetze. Mit Download bezeichnet man das Herunterladen von Dateien aus dem Internet.
In vielen Haushalten sind in den vergangenen Jahren unerfreuliche Briefe von auf solche Verfahren spezialisierte Anwaltskanzleien eingegangen. „Dort werden häufig Abmahngebühren wegen des unerlaubten Herunterladens von Musiktiteln oder Kinofilmen verlangt, die völlig überzogen sind. Jugendliche oder ihre Eltern sollen dann rund 800 Euro Anwaltsgebühren bezahlen“, sagte Kutschaty.
Die einschlägigen Anwälte setzen einen Streitwert von 10 000 Euro pro heruntergeladenem Musiktitel an. „Das ist viel zu hoch. Ich halte einen Betrag von 500 Euro pro Musiktitel für angemessen“, sagte Kutschaty. Das ergäbe dann eine Anwaltsgebühr von 83,54 Euro“, erklärte er. Der Justizminister vermutet, dass es „Hinterzimmerabsprachen“ zwischen Anwälten und Urhebervertretern gibt. Gleichzeitig räumte er ein, dass es Gerichtsurteile gebe, die die 10 000 Euro bestätigen, andere hingegen hielten diese Grenze für zu hoch. „Deswegen treten wir für eine gesetzliche Obergrenze beim Streitwert ein“, so Kutschaty.
Seit Monaten gibt es Diskussionen auch innerhalb der schwarz-gelben Bundesregierung, die Verbraucher besser gegen die immensen Abmahnforderungen zu schützen — die FDP zum Beispiel ist dafür. „Aber die Regierung kann sich nicht einigen. Notfalls starten wir eine Bundesratsinitiative“, so Kutschaty. Gleichzeitig betont er aber auch: „Das illegale Herunterladen muss weiter bestraft werden.“