OVG-Urteil: Hunde müssen auf Waldwegen nicht an die Leine

Düsseldorf. Edda Hammerstein (72) kann mit ihren Hunden endlich im Hildener Stadtwald Gassi gehen — ohne ein Ordnungsgeld zu riskieren. Hunde dürfen nämlich auf Waldwegen frei laufen, lautet ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster von Mittwoch.

Hammerstein hatte gegen eine Anleinpflicht der Stadt Hilden geklagt und Recht bekommen. „Das Urteil ist bahnbrechend, denn es gilt ja nicht nur für Hilden, sondern für ganz NRW“, sagte Bürgermeister Horst Thiele (SPD) am Donnerstag. Da die Entscheidung aus Münster als Präzedenzfall gilt, reagieren die ersten Kommunen.

In Düsseldorf galt bis jetzt ebenfalls eine Anleinpflicht. Doch das „Urteil ist juristisch eindeutig. Der entsprechende Passus in der Straßenordnung ist ab sofort außer Kraft. Wir werden die Anleinpflicht im Wald nicht mehr kontrollieren. Die laufenden Bußgeldverfahren werden nicht weiterverfolgt“, sagte Stefan Keller, der Düsseldorfer Ordnungsdezernent.

„Als die Stadt Hilden vor einigen Jahren vorschrieb, dass Hunde im Stadtwald auf den Wegen angeleint werden sollten, habe ich mich entschieden zu klagen, weil das gegen das Landesgesetz verstößt“, sagt Hammerstein. Tatsächlich ist der Landesbetrieb Wald und Holz NRW zuständig und nicht die Kommunen, wie die Richter bestätigten. Demnach ist es Hundehaltern nicht erlaubt, ihre Tiere im Wald frei laufen zu lassen, wohl aber auf Waldwegen, wenn sie in Reichweite sind. „In Naturschutzgebieten gilt aber meist eine Anleinpflicht“, ergänzt Christoph Gründer, Sprecher des Landesbetriebs.

In Remscheid und Wuppertal hatte man sich auch jetzt schon an das geltende Recht gehalten. Für Hundehalter dort ändert sich nichts. Alle anderen Hundehalter können sich nun auf das Urteil in Münster berufen und müssen ihren Hund nicht mehr anleinen. Parks sollten sie aber nicht mit Wäldern verwechseln, mahnt der Sprecherder Stadt Mönchengladbach, Dirk Rütteder. Überall gilt weiterhin die im NRW-Landeshundegesetz vorgeschriebene Anleinpflicht in öffentlichen Parks, Gärten und Grünanlagen.

Die Hildener Verwaltung will nun gemeinsam mit der Forstbehörde eine Lösung erarbeiten. „Wir würden den Stadtwald gern als ,Erholungswald’ deklarieren. Dann dürften dort Hunde grundsätzlich nicht frei laufen“, sagte Bürgermeister Thiele. Doch er rechnet nicht mit einer schnellen Entscheidung seitens der Behörde. „Wir müssen uns daran halten, appellieren aber an die Hundehalter, Rücksicht zu nehmen.“

Denn nur weil es in der Vergangenheit zu Konflikten zwischen Hunden, Familien mit Kindern, Joggern und Radfahrern gekommen sei, habe man sich mit der Anleinpflicht beholfen. „Das Urteil ist kein Freibrief, die Hunde nicht zu erziehen, es fördert aber artgerechte Haltung“, sagte die ehemalige Tierärztin Hammerstein.

Der Sprecher des Verbandes für das deutsche Hundewesen, Udo Kopernik, zeigt sich skeptisch: „Wenn die Hunde artig auf dem Waldweg bleiben, ist das in Ordnung, aber insbesondere zur Brut- und Setzzeit sollte man trotz der Erlaubnis die Hunde anleinen.“