Oberlandesgericht Gericht stoppt Windpark in Swisttal wegen bedrohter Vogelart
Münster (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Weiterbau einer Windparkanlage in Swisttal westlich von Bonn aus Gründen des Umweltschutzes vorläufig gestoppt. Nach Ansicht der Richter hat die Bezirksregierung Köln vor der Genehmigung eine umfangreiche Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit der Anlage versäumt.
An dem Standort, an dem vier 75 Meter hohe Windräder gebaut werden, brütet der in Nordrhein-Westfalen vom Aussterben bedrohte Grauammer. In ganz NRW gibt es nur noch 150 Brutpaare des drosselgroßen Singvogels.
Die Bezirksregierung Köln war in einer ersten Einschätzung davon ausgegangen, dass in dem Bereich keine besonders schützenswerten Tiere anzutreffen seien. Dabei blieb die Behörde - auch nachdem sie von den Grauammern erfahren hatte. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar (Az.: 8 B 400/14).