Gutachten: Waldbesetzer müssen für Räumung nicht zahlen
Bergheim (dpa). Der Steuerzahler bleibt auf den Kosten für die Räumung des Protestcamps im Hambacher Forst sitzen.
Ein von der Polizei in Auftrag gegebenes Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei komme zu dem Schluss, dass es keine Voraussetzung für eine Kostenerstattung gebe, erläuterte die Polizei am Mittwoch. Die Kosten für den Einsatz der Polizei Rhein-Erft-Kreis beliefen sich auf rund 230 000 Euro.
Das Innenministerium war zuvor schon davon ausgegangen, dass die polizeilichen Kosten nicht den Verursachern auferlegt werden können. Im Polizeirecht gebe es keine allgemeine Kostenerstattungspflicht.
Die Polizei hatte im November in einem tagelangen Großeinsatz ein Protestcamp von Tagebaugegnern in einem Waldstück am Tagebau Hambach geräumt. Der Einsatz dauerte Tage, weil sich ein Waldbesetzer in unterirdischen Gängen versteckt hatte.