Inklusion: SPD offen für Änderungen
Fraktion wirbt für gemeinsamen Unterricht mit Behinderten.
Düsseldorf. Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag hat sich grundsätzlich offen für Änderungen am Gesetzentwurf gezeigt, mit dem der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern an Regelschulen auf den Weg gebracht werden soll.
Die beiden Vize-Chefinnen der Fraktion, Eva-Maria Voigt-Küppers und Britta Altenkamp, sagten am Donnerstag in Düsseldorf, es gebe noch „eine Menge Fragen“ zur sogenannten Inklusion, die derzeit vom Landeschulministerium geprüft würden. Dabei gehe es auch um Erkenntnisse aus der Anhörung zu dem Gesetzentwurf.
Bei der Expertenanhörung hatte es massive Kritik unter anderem von Kommunen und Bildungsverbänden gehagelt. Die Städte und Gemeinden bemängeln, dass das Land ihnen kein zusätzliches Geld zur Verfügung stellen will, um die Umsetzung der Inklusion zu finanzieren. Sie fürchten hohe Mehrkosten. Der Städtetag NRW droht sogar mit einer Klage gegen das Gesetz.
Voigt-Küppers nannte keine Details zu den möglichen Nachbesserungen am Gesetz, um den weiteren Beratungen im Landtag nicht vorzugreifen. Sie hoffe aber, dass sich Land und Kommunen einigten, damit ein so wichtiges Projekt wie die Inklusion nicht von einem Streit über Geld überlagert werde.
Sie wisse, dass es ganz unterschiedliche Ängste bei Eltern, Lehrern und anderen Betroffenen gebe, so Voigt-Küppers. Diese könnten aber beseitigt werden, wenn der Mehrwert der Inklusion stärker in den Vordergrund gerückt werde. „Alle Kinder profitieren davon“, betonte sie.
Das Gesetz soll im September vom Landtag verabschiedet werden. Es sieht einen Rechtsanspruch auf Inklusion vor: Ab Sommer 2014 haben Eltern von behinderten Kindern dann einen Anspruch darauf, dass ihr Kind die erste Klasse einer Grundschule beziehungsweise die fünfte Klasse einer weiterführenden Schule besucht.