NRW-Wahl: AfD sieht „Wahlfälschung“ und will Neuauszählung
Die Partei begründet ihren Einspruch gegen das amtliche Endergebnis der NRW-Wahl mit Hinweisen auf auf massiven Betrug.
Düsseldorf. Die AfD spricht mit Blick auf die Auszählung der Landtagswahl am 14. Mai davon, „dass der dringende Verdacht der Wahlfälschung besteht“. So begründet Rechtsanwalt und AfD-Mitglied Christian Bill die Forderung der Partei nach Neuauszählung aller Stimmen. Die AfD hatte am Montag bekanntgegeben, dass sie gegen die Festellung des endgültigen Ergebnisses der Landtagswahl Einspruch beim Landtagspräsidenten eingelegt hat.
Der Einspruch stützt sich darauf, dass der Landeswahlausschuss bei seiner Feststellung des endgültigen Ergebnisses am 24. Mai nach Hinweisen der AfD bereits eine Korrektur der Zweitstimmen zugunsten der AfD vorgenommen hatte. Der Partei waren dabei zusätzlich 2204 Zweitstimmen zuerkannt worden. Grund seien „Rechen- und Eintragungsfehler bei der Ermittlung des Wahlergebnisses“ in rund einem halben Prozent der mehr als 15 000 Stimmbezirke im Land gewesen, so Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.
Diese Änderung war nicht mandatsrelevant. Um einen 17. Sitz im Landtag zu erhalten, hätte die AfD knapp 9800 weitere Stimmen benötigt. Der Essener Parteichef Stefan Keuter zeigte sich aber am Donnerstag davon überzeugt, „dass die AfD massiv um Stimmen betrogen worden ist und wir nicht nur über ein Mandat reden“. Er berief sich auf „mehrere hundert Mails“ mit konkreten Hinweisen, die nach der Wahl eingegangen seien, zum Teil nach einem entsprechenden Aufruf der Partei in den sozialen Netzwerken.
Das Thema ist auch deswegen brisant, weil die neue Regierungskoalition aus CDU und FDP über nur eine Stimme Mehrheit verfügt. Nach dem amtlichen Endergebnis hat die CDU im neuen Landtag 72 Sitze, die SPD 69, die FDP 28, die AfD 16 und die Grünen 14. Würde sich bei der Mandatsverteilung etwas ändern, müssten auch die Überhangmandate neu berechnet werden. Selbst ein Verlust der Regierungsmehrheit wäre nicht ausgeschlossen.
Über alle Einsprüche zur Wahl berät der Wahlprüfungsausschuss, der unmittelbar nach der Wahl als erster Ausschuss eingesetzt worden war. Er hat bereits zweimal getagt und sich mit anderen Einsprüchen befasst. Die nächste öffentliche Sitzung ist am Dienstag, 29. August, vorgesehen.
„Der Landtag hat dem Landeswahlleiter alle Einsprüche weitergeleitet mit Bitte um ein Votum“, sagte Landtagssprecherin Wibke Busch. Wolfgang Schellen wird seine Stellungnahme dem Ausschuss zuleiten, hat dort aber anders als im Landeswahlausschuss kein Stimmrecht. Die endgültige Entscheidung über den AfD-Einspruch trifft der Landtag, voraussichtlich in seiner Plenarsitzung im September.
Sollte der Einspruch abgelehnt werden, bliebe der AfD noch die Beschwerde beim NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster. Das hänge von der Begründung des Landtags ab, so AfD-Anwalt Bill.