Staatsvertrag zum Jugendschutz endgültig gescheitert

Düsseldorf (dpa) - Der geplante Staatsvertrag zum Jugendschutz im Internet ist endgültig gescheitert. Der nordrhein-westfälische Landtag lehnte den Antrag zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) am Donnerstag wie erwartet einstimmig ab.

Der Staatsvertrag sah Altersbeschränkungen für Internetangebote und „Sendezeiten“ für jugendgefährdende Inhalte vor. Quer durch alle Parteien und bei vielen Netzaktivisten gab es massive Zweifel, ob die zum 1. Januar geplanten Maßnahmen umsetzbar und effizient waren.

Jörg-Olaf Schäfers vom Portal Netzpolitik.org, sprach von einem „Sieg der Vernunft“. „Die Entscheidung ist eine große Chance für einen zeitgemäßen Jugendschutz im Netz.“ Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, sagte, die Ablehnung der Novellierung des JMStV könne nur ein erster Schritt sein. „Die Politik muss zur Kenntnis nehmen, dass die Ziele des Jugendmedienschutzes nicht primär durch Ge- und Verbote gegenüber Anbietern erreichbar sind.“ Aufgabe des Staates werde es künftig vor allen Dingen sein, für die Vermittlung von Medienkompetenz zu sorgen.

Bis vor wenigen Tagen hatte kaum jemand mit einem Scheitern des JMStV gerechnet. Der Entwurf des Staatsvertrags war von der Staatskanzlei der SPD-geführten Landesregierung in Rheinland-Pfalz ausgearbeitet und in mühsamer Kleinarbeit hinter den Kulissen abgestimmt worden.

In Düsseldorf hatte die bis Juli amtierende schwarz-gelbe Vorgängerregierung in NRW den Entwurf des Staatsvertrags unterschrieben; die Fraktionen von CDU und FDP stimmten aber nun ebenfalls dagegen. Damit bleibt der alte Jugendmedienschutz- Staatsvertrag aus dem Jahr 2003 in Kraft. NRW gehörte neben Schleswig-Holstein und Brandenburg zu den letzten Bundesländern, die den Vertrag hätten ratifizieren müssen.

Mit dem Scheitern der Jugendschutznovelle wird es jetzt keine Alterseinstufungen für Web-Seiten geben. Nach dem JMStV aus dem Jahr 2003 müssten manche Seitenbetreiber mit „Sendezeiten“ für den verlangten Jugendschutz zu sorgen. Bislang hat sich allerdings kaum ein Anbieter an diese Regel gehalten. In Angeboten wie der Mediathek der ARD werden jedoch Krimis wie der „Tatort“ oder andere Sendungen erst ab 20.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit freigeschaltet. Verstöße gegen die Sendezeit-Regelung des JMStV aus dem Jahr 2003 wurden bislang nicht geahndet.