Heizkosten und Co. Entlastungen in der Krise: Für diese Maßnahmen hat der Bundesrat grünes Licht gegeben

Der Bundesrat hat mehreren Entlastungen in der Energiekrise zugestimmt. Wer davon profitieren soll.

Bei den Heizkosten sollen unter anderem Bedürftige unterstützt werden.

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Die Energiekrise und ihre Folgen haben die Sitzung des Bundesrats am Freitag dominiert: Die Länder gaben grünes Licht für mehrere von der Bundesregierung geplante Entlastungsmaßnahmen. Unter anderem darf der Bund nun 200 Milliarden Euro Schulden aufnehmen, um die Preise für Gas und Strom zu drücken. Außerdem wählte die Länderkammer einen neuen Präsidenten, und es gab gute Nachrichten für Fußball-Fans. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Grünes Licht für 200-Milliarden-Abwehrschirm

Zur Dämpfung der Gas- und Strompreise sowie für Unternehmenshilfen darf der Bund 200 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Die Kredite sollen außerhalb des normalen Bundeshaushalts über ein sogenanntes Sondervermögen laufen. Details zu den geplanten Energiepreisbremsen sind allerdings noch offen. Bisher hat die Bundesregierung eine Einmalzahlung auf den Weg gebracht: Im Dezember sollen die Gas-Abschlagszahlungen übernommen werden. Eine Expertenkommission hat zudem vorgeschlagen, dass für Unternehmen im Januar und private Haushalte ab März oder April eine Preisbremse gelten soll.

Einmalig 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner

Zum Ausgleich hoher Energiekosten erhalten Rentnerinnen und Rentner Anfang Dezember einmalig 300 Euro. Etwa 20 Millionen Renten- und Versorgungsbezieher profitieren von der Finanzspritze - sie waren bei einer früheren Einmalzahlung für Berufstätige außen vor geblieben. Das Geld wird automatisch ausgezahlt. Die Länder kritisierten allerdings, dass weiterhin bestimmte Gruppen, etwa pflegende Angehörige oder Menschen in Elternzeit ohne Elterngeldbezug, nicht von der Pauschale profitieren würden. Das Arbeitsministerium versicherte, dies zu prüfen. Ziel sei es, die Lücke zu schließen.

Zuschuss zu den Heizkosten für Bedürftige

Auch für Wohngeldempfänger sowie viele Studenten und Azubis billigten die Länder weitere Hilfen: Sie bekommen im Herbst einen weiteren Heizkostenzuschuss. Allein lebende Wohngeld-Empfänger erhalten einmalig 415 Euro. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt 540 Euro, für jede weitere Person gibt es jeweils 100 Euro zusätzlich. An Studenten und Auszubildende, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung erhalten, werden pauschal 345 Euro ausgezahlt.

Keine Erhöhung des CO2-Preises im Jahr 2023

Die Klimaabgabe beim Heizen und Tanken wird wegen der hohen Energiepreise im kommenden Jahr nicht erhöht. Die Ausweitung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt erst zum 1. Januar 2024. Der sogenannte CO2-Preis macht Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas teurer und soll helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Ab 2023 gilt er auch für die Verbrennung von Braunkohle in Kraftwerken. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen müssen den CO2-Preis ab 2024 zahlen.

Milliarden-Finanzspritze für Krankenkassen

Um ein Loch von rund 17 Milliarden Euro zu stopfen, bekommen die Krankenkassen im nächsten Jahr zusätzliches Geld vom Bund. Die Versicherten müssen sich auf leicht steigende Beiträge einstellen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründete die Probleme der Kassen mit der Pandemie, dem demografischen Wandel und mit dem medizinischen Fortschritt. Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge - momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent - um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.

Länder wollen mehr Hilfen für kleine Betriebe

Der Bundesrat fordert wegen der hohen Energiepreise mehr staatliche Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe wie Bäckereien und Einzelhandel. Sie sollen Hilfen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm beantragen können, das bisher auf die Industrie ausgerichtet ist. Das Programm unterstützt Unternehmen, die stark gestiegene Energiekosten wegen des internationalen Wettbewerbs nicht an ihre Kunden weitergeben können.

Debatte um Bürgergeld - Länder unzufrieden

Die Länder sehen Nachbesserungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung für ein neues Bürgergeld. Der Bundesrat forderte die Ampelregierung auf, die Kosten zu überprüfen und Mehrkosten für Kommunen und Länder auszugleichen. Die Bürgergeldreform soll das bisherige Hartz-IV-System in Deutschland ablösen. Ziel ist, dass sich Betroffene stärker auf Weiterbildung und die Arbeitssuche konzentrieren können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen um rund 50 Euro pro Monat steigen.

Tschentscher wird neuer Präsident des Bundesrats

Die Länderkammer wählte Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher zu ihrem neuen Präsidenten. Der 56 Jahre alte Sozialdemokrat löst am 1. November Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) ab. Die Bundesratspräsidenten sind jeweils für ein Jahr gewählt. Die traditionell einstimmige Wahl folgt einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Der Bundesratspräsident gilt in der inoffiziellen protokollarischen Rangfolge als vierthöchster Repräsentant des Staates - hinter dem Bundespräsidenten, der Bundestagspräsidentin und dem Bundeskanzler.

Ausnahme für spätes Public Viewing bei Fußball-WM

Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar dürfen Fans auch nach 22.00 Uhr noch im Freien gemeinsam gucken. Der Bundesrat segnete eine Ausnahme von den sonst geltenden Lärmschutzregeln ab. Public-Viewing-Veranstaltungen dürfen nun auch genehmigt werden, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen. Die WM findet vom 20. November bis zum 18. Dezember im Emirat statt, die späteste Anstoßzeit ist 20.00 Uhr (MESZ). Public-Viewing-Veranstaltungen müssen vom Ausrichter beantragt und von den Kommunen zugelassen werden.

(dpa)