Verfassungsschutzgesetz Sind Seehofers Geheimdienstpläne ein Angriff auf die Pressefreiheit?

Berlin · Der Verfassungsschutz soll neue Befugnisse für die Online-Überwachung bekommen. Journalisten fürchten eine Überwachung ihrer Kommunikation. Können Informanten noch vertrauen, dass ihre Identität geheim bleibt?

Symbolbild

Foto: dpa/Florian Kleinschmidt

Die Geheimdienste wüssten wohl gerne, wer die entlarvenden Szenen gedreht hat, die innerhalb weniger Tage zum Sturz der österreichischen Regierung geführt haben. Doch die „Süddeutsche Zeitung“ und der „Spiegel“ geben ihre möglichen Informationen zum Skandalvideo nicht heraus - und das ist ihr gutes Recht: Journalisten dürfen ihre Quellen schützen.

Doch genau dieser Grundsatz ist nach Einschätzung aus der Branche derzeit in Gefahr, durch ein neues Gesetz von Innenminister Horst Seehofer (CSU). Der nächste Aufschrei, nur wenige Tage nach der umstrittenen Aussage von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer zu „Meinungsmache“ im Internet während des Wahlkampfes. Die Details:

Was ist das für ein Gesetz?

Das Innenministerium regelt darin die Befugnisse des Verfassungsschutzes neu. In dem langen, viele Themen umfassenden Entwurf geht es auch um Online-Durchsuchungen. Die Geheimdienste sollen künftig unter bestimmten Bedingungen Spionageprogramme wie Trojaner in Server, Computer und Smartphones ihrer Zielpersonen einschleusen dürfen. Mehrere Berufsgruppen, deren Arbeit besonders auf Vertraulichkeit angewiesen ist, werden allerdings ausgenommen: Priester, Strafverteidiger, Rechtsanwälte und Abgeordnete zum Beispiel. Nicht aber eine fünfte Gruppe, die eigentlich auch auf der Liste der Berufsgeheimnisträger steht: Journalisten.

Was befürchten Reporter deshalb?

Die Organisation Reporter ohne Grenzen und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sehen das sogenannte Redaktionsgeheimnis in Gefahr. Ohne dass sie eine Straftat begangen haben, könnten Server großer Verlage und Rundfunksender gehackt - und dabei auch die Identitäten von Informanten aufgedeckt werden. Diese müssten also befürchten, dass Journalisten ihre Anonymität nicht mehr schützen können. „Vertrauliche mediale Arbeit wäre in Deutschland nicht mehr möglich, ohne Sorge haben zu müssen, dass staatliche Stellen Erkenntnisse darüber sammeln“, kritisiert Reporter ohne Grenzen.

Was bedeutet Redaktionsgeheimnis?

Ein Informant muss sich darauf verlassen können, dass die Informationen, die er einem Journalisten gibt, vertraulich bleiben. Schon 1966 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, zur grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit gehöre „auch ein gewisser Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten“. Eine Informationsquelle könne nur dann ergiebig fließen, „wenn sich der Informant grundsätzlich darauf verlassen kann, dass das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt“. Nach der Strafprozessordnung haben Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Was könnte man bei Reportern finden?

Reporter tauchen für ihre Recherchen zum Teil tief in kriminelle Milieus ein - etwa, wenn sie über Clans berichten. Auf ihren Festplatten könnte man möglicherweise Kontaktpersonen und deren Telefonnummern finden, vertrauliche Hintergründe, die ihnen jemand unter dem Siegel der Verschwiegenheit verraten hat - oder wie im Fall Österreich brisante Videos, die den Redaktionen zugespielt wurden.

Was sagt das Ministerium zu den Vorwürfen?

Seehofer machte deutlich: „Ich will Terroristen und Extremisten bekämpfen, keine Journalisten. Zur Ausräumung aller Restzweifel wird dieser Punkt im Gesetzgebungsverfahren deutlich gemacht und im Gesetz klargestellt.“ Aus Sicht des Innenministeriums bedeutet der Wortlaut des Entwurfs allerdings auch bisher keine Verschlechterung für Journalisten. Er übernehme 1:1 die Regelung zum Redaktionsgeheimnis aus dem Bundeskriminalamtsgesetz und sei damit verfassungsrechtlich sicher. Für Online-Durchsuchungen seien die gleichen Regeln vorgesehen, die bisher für die Überwachung von Telefonaten, SMS und andere Nachrichten gelten.

Welche Befugnisse haben Behörden heute?

Bei heimlichen Späh-Aktionen deutscher Behörden - wie des Bundeskriminalamts - muss ein Richter bisher abwägen, ob das Interesse der Strafverfolgungsbehörde schwerer wiegt als das Redaktionsgeheimnis. Anders als bei Abgeordneten, Geistlichen und Anwälten (die generell nicht überwacht werden dürfen) gibt es für Journalisten keinen absoluten Schutz. Geheimdienste hingegen stehen nur unter der Kontrolle der geheim tagenden G-10-Kommission. Der Vorsitzende des vierköpfigen Gremiums ist ein ordentlicher Richter. Wenn der Verfassungsschutz derzeit etwa Telefone anzapfen will, muss die unabhängige Kommission zustimmen. So würde es dann auch bei Online-Durchsuchungen sein.

Haben Geheimdienstler schon einmal die Presse ausgehorcht?

Ja. Im Mai 2006 veröffentlichte der Bundestag den sogenannten Spitzelbericht des Bundesnachrichtendienstes (BND). Demnach hatte der Auslandsgeheimdienst vor allem in den 1990ern jahrelang systematisch und rechtswidrig Journalisten im Inland observiert, um interne Informanten zu enttarnen. Im April 2008 wurde zudem bekannt, dass der BND monatelang die E-Mail-Korrespondenz einer „Spiegel“-Redakteurin mit einem afghanischen Politiker aufzeichnete. Derzeit klagen ausländische Reporter vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das BND-Gesetz, wonach der Geheimdienst ihr Telefon und Internet im Ausland auch ohne Verdacht anzapfen dürfe.

Geriet die Presse auch ins Visier anderer Behörden?

Wenn der Staat gegen Journalisten vorgeht, handelt es sich meist um den Verdacht zur Beihilfe zum Geheimnisverrat. So kam es etwa 2005 beim Magazin „Cicero“ zu Durchsuchungen, weil ein Redakteur in einem Artikel aus geheimen Unterlagen des Bundeskriminalamts zitiert hatte. Das Bundesverfassungsgericht erachtete die Razzia als rechtswidrig. Die Redaktionsräume des „Spiegel“ besetzten die Kriminalbehörden 1962 wegen des Verdachts auf Landesverrat wochenlang. Das Magazin hatte ein Verteidigungskonzept der Nato offengelegt. Die Verfassungsrichter bestätigten zwar die Rechtmäßigkeit der Aktion, betonten aber die Unentbehrlichkeit einer freien Presse für die Demokratie.

Wie geht es mit dem Entwurf weiter?

Der Entwurf steckt schon seit Wochen fest. Das Justizministerium hatte ihn zurückgewiesen, weil die im Koalitionsvertrag vereinbarte stärkere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes fehlte. Sobald eine Nachfolgerin für die nach Brüssel wechselnde Justizministerin Katarina Barley (SPD) gefunden ist, soll es neue Gespräche geben. Die SPD stellte am Freitag schon einmal klar: Mit ihr werde es keine Einschränkung der Journalistenrechte geben.

(dpa)