Ersatz für Hartz IV So hoch sind die Bürgergeld-Sätze
Das Bundeskabinett hat die Einführung des Bürgergelds in Deutschland beschlossen. Es soll bald das Hartz-IV-System ablösen. Welche Änderungen es geben soll - und wie hoch die Sätze sind? Ein Überblick.
Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland gegeben. Es soll zum 1. Januar das heutige Hartz-IV-System ablösen. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei deutlich steigen. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro. Heute erhalten Alleinstehende 449 Euro. Zudem sollen Arbeitssuchende in den Jobcentern künftig weniger Druck ausgesetzt sein. Abgeschafft werden soll das Prinzip, nach dem die Vermittlung in einen Job Vorrang hat. Stattdessen soll Weiterbildung gestärkt werden.
Die Kosten für die Wohnung sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Auch Ersparnisse bis zu 60.000 Euro soll man in dieser Zeit behalten dürfen. Im ersten halben Jahr sollen zudem keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird.
Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen der Sozialreform frei. Was sich mit dem Bürgergeld ändern soll? Ein Überblick:
Sanktionen
Wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, muss den Plänen zufolge weniger Sanktionen fürchten. Solche Sanktionen waren bereits im Vorfeld gesetzlich ausgesetzt worden. Nun sollen die Möglichkeiten zur Kürzung der Leistungen generell stark eingeschränkt werden. So sollen künftig im ersten halben Jahr nur eingeschränkt Leistungsminderungen möglich sein, wenn jemand Termine beim Jobcenter versäumt hat. Bei sogenannten Pflichtverletzungen hingegen, wenn also eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wurde, soll es im ersten halben Jahr gar keine Sanktionen mehr geben.
Anreize
„Statt auf demotivierende, häufig kontraproduktive Sanktionen setzt das Bürgergeld auf positive Anreize“, sagte Audretsch. Geplant ist etwa eine Weiterbildungsprämie von 150 Euro. Heil hatte in Interviews die Bedeutung solcher Anreize betont und gesagt, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung hätten. Nur durch Qualifizierung könne der Weg aus der Bedürftigkeit in Arbeit eröffnet werden.
Vermögen
Zwei Jahre lang soll man bis zu 60 000 Euro Vermögen haben dürfen, auch wenn man Bürgergeld bezieht. Zudem können Leistungsbezieher in dieser Zeit in ihrer Wohnung bleiben, auch wenn sie eigentlich als zu groß gilt. Nach 24 Monaten Bürgergeldbezug sollen Vermögen und Angemessenheit der Wohnung überprüft werden können. Dabei soll mehr Vermögen als bisher unangetastet bleiben.
Kooperation
Wichtig ist den Koalitionären, dass Jobcenter den Betroffenen „auf Augenhöhe“ begegnen sollen, wie sie es schon in ihrem Koalitionsvertrag geschrieben haben. Am Anfang soll ein Kooperationsplan erarbeitet werden. Was wünscht sich der oder die Arbeitslose für den weiteren Werdegang? Besser als bisher sollen diese Wünsche berücksichtigt werden. Audretsch macht noch auf eine andere geplante Neuerung aufmerksam: „Künftig werden alle von den Jobcentern in freundlichen, klaren Sätzen angeschrieben“, sagt er. „Keine komplexen Rechtstexte, keine Rechtsfolgenbelehrungen, die häufig wie Drohungen wahrgenommen werden.“
Höhe der Regelsätze
Darüber war in der Koalition gerungen worden. Klar war, dass die Menschen wegen der hohen Inflation entlastet werden sollten - offen war nur, wie stark und durch welchen Mechanismus. Der Koalitionsausschuss hatte sich Anfang September darauf verständigt, dass der Satz um 50 Euro steigen soll. 502 Euro monatlich sollen es etwa für Alleinstehende sein.
Bsirske fordert mehr Geld für Jobcenter
Der Grünen-Arbeitsmarktexperte Frank Bsirske macht auf die „großen Herausforderungen“ für die Jobcenter aufmerksam. Diese seien nicht nur wegen der Einführung des Bürgergelds gefordert, sondern auch wegen der Integration von hunderttausenden Geflüchteten aus der Ukraine. „Umso wichtiger ist es, dass sie mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet werden“, forderte Bsirske. „Das ist mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf noch nicht gesichert.“ Der frühere Chef der Gewerkschaft Verdi forderte: „Hier muss deutlich nachgebessert werden.“
Union sieht in Bürgergeld Fehlanreiz
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte in der „Augsburger Allgemeinen“, der Grundsatz des Forderns und Förderns werde durch das Bürgergeld weiter eingeschränkt. „Das kann gerade dazu führen, dass der Leistungsbezug zementiert wird und Demotivation statt Arbeitsaufnahme gefördert wird“, warnte Dobrindt. Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU), kritisierte in der „Rheinischen Post“ ebenfalls: „Mit dem Bürgergeld wird Nichtarbeit deutlich attraktiver.“
Linke-Fraktionsvize Susanne Ferschl nannte das Bürgergeld trotz einiger Verbesserungen „Armut per Gesetz“. Die geplante Erhöhung gleiche nur inflationsbedingte Mehrkosten aus, sagte sie der „Augsburger Allgemeinen“. Der Regelsatz müsse mindestens um 200 Euro zuzüglich Stromkosten steigen, forderte Ferschl.