Änderungen zum Jahreswechsel Steuer, Rente, Kindergeld: Die Deutschen haben ab 2018 mehr Geld im Portemonnaie
Die meisten Deutschen haben ab dem neuen Jahr mehr Geld in der Tasche, weil der Staat und die Sozialkassen sie entlasten - ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Düsseldorf. Im neuen Jahr ändern sich zahlreiche Gesetze und Regeln. Für die meisten Bundesbürger heißt das: Sie haben ab 2018 mehr Geld im Portemonnaie. Das sind die wichtigsten Änderungen:
Kindergeld
Das monatliche Kindergeld wird um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro, beim dritten Kind sind es 200 und bei jedem weiteren Kind 225 Euro.
Einkommensteuer
Der Grundfreibetrag steigt von 8820 auf 9000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen Singles ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18 000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der um 72 auf 7428 Euro steigt. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr steuerfrei.
Rente
Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttolohn von 3000 Euro bedeutet das für Arbeitnehmer eine Entlastung von 1,50 Euro. Ab Juli dürfen die rund 21 Millionen Rentner mit mehr Geld rechnen. Erwartet wird ein Rentenplus von drei Prozent.
Krankenversicherung
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, den allein Arbeitnehmer und Rentner tragen, wurde von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Damit reduziert sich der Gesamtbeitrag im Schnitt auf 15,6 Prozent vom Bruttolohn. Einzelne Kassen können teurer oder günstiger sein.
Sozialversicherung
Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Bruttolohn oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro in Westdeutschland und 5800 Euro in Ostdeutschland. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Bemessungsgrenze auf 4425 Euro. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt bis zu einem monatlichen Bruttoverdienst von 4950 Euro.
Mindestlohn
Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland und Berlin von 10,50 auf 10,55 Euro pro Stunde. Im Osten wird er von 9,50 auf 10,05 Euro erhöht. Im Elektrohandwerk gilt ab 2018 eine bundesweit einheitliche Lohnuntergrenze von 10,95 Euro. Der branchenunabhängige gesetzliche Mindestlohn verharrt bei 8,84 Euro.
Mutterschutz
Die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gilt ab Januar auch für Schülerinnen und Studentinnen. Zudem wird das bisherige Verbot der Sonntags- und Nachtarbeit gelockert: Künftig dürfen schwangere Frauen auch sonntags und feiertags arbeiten, wenn sie es wünschen und keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.