Fernsehadaption „Terror“: Leben gegen Leben — ein Dilemma
Eine quälende ethische Frage wird akut. Im Theater und jetzt auch im TV geht es um den Abschuss eines Passagierflugzeugs. Und auch bei der Programmierung selbstfahrender Autos wird über Leben und Tod entschieden.
Düsseldorf. „Ich rate dem Programmdirektor: Lassen Sie das.“ Das hat der Alt-Liberale Gerhart Baum der ARD in einem zusammen mit seinem FDP-Parteifreund Burkhard Hirsch der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ („FAS“) gegebenen Doppelinterview gesagt. Doch ARD-Programmdirektor Volker Herres denkt gar nicht daran, „das zu lassen“. Und so kommt es am Montag, 17. Oktober, ab 20.15 Uhr in der ARD (und zeitgleich im österreichischen und im Schweizer Fernsehen) zu einer filmischen Aufführung eines Theaterstücks, das bereits seit Monaten in 30 regelmäßig ausverkauften Häusern gezeigt wird und das Publikum in Gewissensnöte stürzt. Es geht um „Terror“ von Ferdinand von Schirach. Ein Stück, in dem der Zuschauer nicht passiv bleibt, sondern am Ende selbst zum Richter wird.
Die Geschichte: Angeklagt ist ein Bundeswehrpilot. Er hat eine mit 164 Menschen besetzte Passagiermaschine abgeschossen. Das von Terroristen entführte Flugzeug hatte Kurs genommen auf ein Fußballstadion mit 70 000 Zuschauern. Nun steht der Pilot vor Gericht. Schauspieler geben den Staatsanwalt, den Verteidiger, den Richter, den Angeklagten und die Zeugen. Das Publikum stimmt am Ende ab: Schuldspruch oder Freispruch für den Piloten? Entsprechend dieser Entscheidung verkündet das Gericht dann das Urteil.
Und so macht es nun auch die ARD in ihrem als „multimediales und interaktives TV-Event“ bezeichneten Projekt. Nach dem Film werden die Zuschauer zu Schöffen und fällen per Telefon oder Mausklick ihren Richterspruch: Freispruch oder Verurteilung für den angeklagten Piloten. Anschließend wird eben dieses Urteil in der Sendung „Hart aber fair“ von Experten erörtert, eingeordnet und diskutiert. Programmdirektor Herres zu dem Format: „Wir wollen die Idee von Fernsehen als gesellschaftliches Diskursmedium weiter voranbringen.“
Wie die Sache ausgeht, erscheint schon jetzt klar: In gut 93 Prozent der bisher etwa 500 Theateraufführungen votierten die Zuschauer-Schöffen mehrheitlich dafür, den Piloten freizusprechen. Und sie entschieden sich damit auch gegen das Grundgesetz, so wie das Bundesverfassungsgericht es auslegt. Die höchsten Richter hatten nämlich im Jahr 2006 den Paragrafen des Luftsicherheitsgesetzes, der einen solchen Abschuss erlauben sollte, für verfassungswidrig erklärt.
Dabei setzten sich die Karlsruher Richter ausführlich mit den Argumenten auseinander, die auch in dem (verfilmten) Theaterstück eine Rolle spielen. Etwa mit der Sichtweise, dass die Passagiere und die Besatzung des entführten Flugzeugs doch ohnehin dem Tode geweiht seien. Die Richter hielten deutlich dagegen: Es geht um die Tötung unschuldiger Menschen in einer für sie ausweglosen Lage. Durch den Abschuss würden sie zum bloßen Objekt gemacht und in ihrer Menschenwürde verletzt. Auch könne niemand Gewissheit über die Situation haben. Eine Lagebeurteilung von außen über die Zustände in der entführten Maschine und über potenzielle Rettungschancen sei ungewiss.
Die Richter kamen auch auf das zahlenmäßige Aufrechnen zu sprechen. Auf das Argument, der Staat habe doch eine Schutzpflicht gegenüber den bedrohten Menschen im Stadion. Nehme er diese nicht wahr, so führe seine Untätigkeit zum Verlust von noch viel mehr Menschenleben. Beim Abschuss des Flugzeugs hingegen gehe es um den Tod einer überschaubaren Zahl von Menschen.
Das Bundesverfassungsgericht weist eine solche Abwägung zurück. Auch die in dem Flugzeug festgehaltenen Menschen seien Teil eines Angriffs und hätten Anspruch auf den staatlichen Schutz ihres Lebens. Durch den Abschuss würde ihnen nicht nur dieser Schutz verwehrt, sondern es würde durch den Staat und seine Organe sogar aktiv in das Leben dieser Schutzlosen eingegriffen. Die Menschenwürde verbiete es, Leben gegen Leben aufzurechnen.
Die FDP-Politiker Hirsch und Baum gehörten damals zu den Klägern in Karlsruhe. Dass das Thema nun in der Weise aufgearbeitet wird, wie dies in dem Theaterstück und auch dessen Verfilmung fürs Fernsehen geschieht, stört sie. Gerhart Baum sagte in dem „FAS“-Interview: „Natürlich kann man dem Piloten schuldmindernde Gründe zurechnen, ohne die Menschenwürde in Frage zu stellen. Aber bei Schirach muss man sich für den Piloten oder für die Verfassung entscheiden.“ Hirsch sieht „die Wirklichkeit verfälscht und die Zuschauer zu Richtern in einer Sache gemacht, die sie für die Wirklichkeit halten, ohne die eigentliche Konfliktlage erkennen zu können“. Schirach bringe die Leute dazu, eine falsche Entscheidung zu treffen und sie in die Wirklichkeit zu transponieren. Hirsch: „In meinen Augen ist das Effekthascherei mit einem Vorgang, bei dem es um die Menschenwürde und die Wahrung der Grundrechte, um die Substanz der Bundesrepublik, geht.“
Die Abwägung Menschenleben gegen Menschenleben, darum geht es nicht nur im Theater, im Fernsehfilm und möglicherweise irgendwann in der Realität des Flugverkehrs. Höchst brisant wird das Problem auch in nicht so ferner Zukunft im Straßenverkehr: wenn nämlich das selbstfahrende Auto etabliert sein wird. Ein Problem, das auch die Politik als so heikel erkannt hat, dass sich mittlerweile eine vom Bundesverkehrsminister eingesetzte Ethikkommission unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo di Fabio damit befasst.
Das automatisiert selbstfahrende Auto soll, so die Idee, nicht nur den Fahrer entlasten — dieser kann lesen oder telefonieren — sondern gleichzeitig auch die Verkehrssicherheit erhöhen. Eben weil es automatisiert alle Verkehrsdaten verarbeitet und so Gefahren rechtzeitig erkennt und gegensteuert. Es ist nicht abgelenkt, nicht betrunken, wie das mitunter bei Menschen der Fall ist. Und doch wird es Situationen geben, da muss selbst das Programm dieses automatisierten Fahrzeugs, so schnell es auch mit Hilfe der eingebauten Elektronik reagieren kann, zwischen zwei Übeln abwägen. Und sich zwischen zwei schlechten Lösungen für eine entscheiden.
Beispiel: Wegen eines plötzliche auftauchenden Hindernisses, etwa einem die Straße kreuzenden Fußgänger, muss ausgewichen werden. Links fährt ein Lkw, rechts ein Kleinwagen — mit wem soll man kollidieren? Oder soll man den Fußgänger überfahren, um eine der anderen Alternativen zu vermeiden? Anderes Beispiel: Um einem Hindernis auszuweichen, kann das Auto nach links ziehen, wo eine Frau mit Kinderwagen läuft oder nach rechts — hier geht ein Rentner am Rollator.
Jeder Autofahrer kann und muss hier spontan reagieren. Und ist schon durch die knappe Zeit, die ihm für eine Entscheidung verbleibt, moralisch entlastet — wie immer er sich auch entscheidet. Beim selbstfahrenden Auto hingegen muss und wird eine solche Entscheidung mit kühlem Kopf in die Software programmiert. Hier muss der Programmierer sich tatsächlich bewusst für die eine oder andere Alternative entscheiden. Die Sache wird im Voraus geklärt.
Und da steckt er in dem Dilemma, das Philosophen immer schon durchgespielt haben. Paradebeispiel ist das Gedankenspiel über einem Zugwaggon, der unkontrolliert auf fünf Gleisarbeiter zurast. Der Beobachter der Szenerie — so will es der konstruierte Fall — steht an einer Weiche und könnte den Waggon umlenken auf ein anderes Gleis. Allerdings steht auch dort ein Gleisarbeiter. Aber eben nur einer.
Darf der Beobachter der Szenerie nun die Weiche umlegen, weil dann ja nicht fünf, sondern nur ein Gleisarbeiter dem Tod geweiht ist? Und wie wäre es, wenn sich auf dem Gleis, auf das der Waggon umgelenkt wird, zwei spielende Mädchen befänden? Darf das eine Rolle spielen? Darf überhaupt Leben gegen Leben abgewogen werden?
Das Grundgesetz, jedenfalls nach der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts (siehe Flugzeugabschuss-Fall) verbietet eben diese Abwägung und die Gewichtung von Menschenleben. Die Entscheidung für das „kleinere Übel“ wirft unweigerlich die Frage auf, welches denn dieses kleinere Übel ist?
Ab welchem Zahlenverhältnis kann man davon sprechen, und spielen da auch Alter und Geschlecht der Betroffenen eine Rolle? Auch solche Daten über die Insassen von Fahrzeugen könnten ja in Sekundenschnelle von der Software intelligenter Autos verarbeitet werden.
Fängt man solche Abwägungen an, kommt unweigerlich die nächste Frage: Dürfen auch Moralfragen eine Rolle spielen? Wie etwa diese: Soll das autonom fahrende Auto für den Fall eines notwendig werdenden Ausweichmanövers so programmiert werden, dass es bei entsprechenden Rahmenbedingungen den rechts fahrende behelmten Motorradfahrer anfährt? Oder den gleichzeitig links überholenden Fahrer ohne Helm?
Der mit Helm hat bessere Überlebenschancen, was für eine (programmierte) Kollision mit diesem spricht. Aber: Der Motorradfahrer ohne Helm würde für sein Fehlverhalten auch noch belohnt.
Auch wenn all das theoretisch klingen mag — wer das Autofahren automatisiert, muss auch solche Handlungsanweisungen programmieren. Und vor der Programmierung steht die Abwägung, die ethische Entscheidung. Vielleicht sieht sie ja auch so aus, dass bewusst keine Festlegung stattfindet. Dass schon bei der Programmierung der Handlungsanweisung an die Maschine einem Zufallsgenerator überlassen wird, der in einer Krisensituation, in der nur eine von mehreren Kollisionsvarianten möglich erscheint, anspringt. Die Würfel entscheiden.