Erlass an die Gesundheitsämter Über Quarantäne in Kitas entscheiden laut Stamp nur Gesundheitsämter
Düsseldorf · Entscheidungen über Quarantäne in Kitas oder Schulen dürfen in Nordrhein-Westfalen ausschließlich die Gesundheitsämter treffen. Das stellte NRW-Familienminister Joachim Stamp klar.
Einige Einrichtungen hätten berichtet, dass die Ämter den Kita-Leitungen die Entscheidung über Quarantäne nach Corona-Fällen übertragen hätten. Er habe daraufhin mit dem Gesundheitsministerium einen Erlass an die Gesundheitsämter verfassen lassen. Darin werde noch einmal „unmissverständlich klargestellt“, dass ausschließlich die Gesundheitsämter über Quarantäne zu entscheiden hätten.
In NRW mussten wegen der Corona-Pandemie im November 665 Kitas zeitweise komplett und 948 Einrichtungen in Teilen schließen, wie aus einem Bericht des Familienministeriums für den Landtag hervorgeht. Damit waren mehr als 15 Prozent der rund 10.500 Einrichtungen von coronabedingten Schließungen betroffen. Insgesamt werden laut Ministerium in den Kindertagesbetreuungen des Landes rund 730.000 Kinder von 160.000 Beschäftigten betreut. Wie viele Kinder und Personal von den Schließungen betroffen waren, blieb in dem Bericht offen.
Stamp erneuerte seine Garantie, dass Schulen und Kitas in der Pandemie weiter offen blieben. „Mit mir wird es in dieser Regierung keine landesweiten Schließungen von Kitas und Schulen geben - komme, was da wolle“, sagte Stamp, der auch stellvertretender Ministerpräsident in NRW ist. Klar sei aber auch, dass der Regelbetrieb in Pandemie-Zeiten kein normaler Betrieb sei. Dieser fordere allen Beteiligten viel ab.