Unnütze Tests: Ärzte werden abgemahnt

Die Verbraucherzentrale kritisiert „unlautere Versprechen“ auf Internetseiten von Gynäkologen.

Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale (VZ) NRW schaltet sich in die Debatte um den Sinn und Unsinn von Igel-Leistungen ein: Bei der Überprüfung von 157 Frauenarzt-Internetseiten hätten sich einige Gynäkologen als „Meister des Verkaufs“ erwiesen, sagte VZ-Vorstand Klaus Müller.

Konkret ging es um Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung — eine von der Kassenpatientin privat zu bezahlende (16 bis 31 Euro) Vorsorgeuntersuchung.

Weil der von den gesetzlichen Krankenkassen getragene „Igel-Monitor“ diese Leistung als „eindeutig negativ“ beurteilt habe, überprüften die Verbraucherschützer, wie die Mediziner für dieses Angebot auf ihren Internetseiten werben.

In einem Fall habe ein Mediziner die Untersuchung als „dringend erforderlich“ angepriesen. Andere hätten sie als „einzig sinnvolle Leistung“ bezeichnet.

Man habe sich bewusst nur die Fälle vorgenommen, in denen Gynäkologen besonders unverblümt oder unseriös für die Zusatzleistung geworben haben, so die Verbraucherschützer. In zehn Fällen sei es zur Abmahnung gekommen.

Das bedeutet: Der jeweilige Gynäkologe wird aufgefordert, die entsprechende Werbeaussage von seiner Homepage zu nehmen, andernfalls wird er auf Unterlassung verklagt.

Bis Dienstag gab es von den betroffenen Frauenärzten keine Reaktion gegenüber der VZ. Der Berufsverband der Frauenärzte war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

VZ-Chef Müller kündigte an, auch andere Ärzte bei unseriöser Werbung für negativ beurteilte Igel-Leistungen abzumahnen. „Mit der Angst des Patienten darf nicht Kasse gemacht werden.“