Dass dieses Festhalten zu Unrecht erfolgte, war nicht einmal der deutschen Justiz klar, die Rechtslage wurde erst durch ein Urteil aus Straßburg vorgegeben. Diese Rechtsprechung muss man nicht gutheißen, doch sie hatte nun mal zur Folge, dass die Justiz Menschen zu Unrecht festgehalten hatte. Dass es hierfür Entschädigungen gibt, hat nichts mit den abscheulichen Taten zu tun, sondern ist Ausgleich für erlittenes staatliches Unrecht.