Maske, 3G und Co. Welche Corona-Maßnahmen die Ampel-Parteien beschließen wollen

Die Ampel-Parteien ziehen die Notbremse und regeln in einem neuen Gesetz, dass viele der bisherigen Maßnahmen auch ohne epidemische Notlage weiter gelten können. Es werden sogar neue Regelungen geschaffen.

Der Inzidenzwert erreicht einen Höchstwert.

Foto: dpa/Oliver Berg

Zwar läuft am 25. November die epidemische Lage von nationaler Tragweite aus. Sie war die wichtigste Rechtsgrundlage für viele Corona-Einschränkungen. Doch inzwischen hat die Sieben-Tage-Inzidenz den Höchststand seit Beginn der Pandemie erreicht. Jetzt ziehen die Ampel-Parteien die Notbremse und regeln in einem neuen Gesetz nicht nur, dass viele der bisherigen Maßnahmen auch ohne epidemische Notlage weiter gelten können. Es werden sogar neue Regelungen geschaffen.

Was müssen künftig die Beschäftigten beachten?

Am Arbeitsplatz gilt künftig die so genannte 3-G-Regel - das heißt, es muss entweder ein Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.

Was gilt künftig für die Tests?

Weil sich auch geimpfte mit dem Coronavirus infizieren, wird den Tests wieder eine größere Bedeutung beigemessen. Die Kostenübernahme, die erst am 10. Oktober ausgelaufen war, wird wieder eingeführt. Für die Testpflicht in bestimmten sensiblen Einrichtungen der Altenpflege wollen die Ampel-Parteien Rechtssicherheit schaffen.

Welche Maßnahmen sollen weiter möglich sein?

Auch ohne das Fortbestehen der epidemischen Notlage sollen bis März kommenden Jahres bestimmte einschränkende Maßnahmen möglich sein. Dazu gehört in erster Linie die Maskenpflicht: Sie dürfte insbesondere weiter in Bussen und Bahnen gelten. Möglich sein soll weiterhin die Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Wo besondere Ansteckungsgefahren bestehen, soll auch künftig ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweises vorgelegt werden müssen. In bestimmten Betrieben, Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen oder Reisen sollen zudem weiter Hygienekonzepte erforderlich sein. Zudem soll es auch künftig möglich sein, Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern zu verarbeiten.

Wann soll die Neuregelung kommen?

Damit keine zeitliche Lücke entsteht, während der es keine Rechtsgrundlagen für die Corona-Maßnahmen gibt, drücken die Koalitionäre in spe aufs Tempo. Bereits am Donnerstag soll der Bundestag das neue Gesetz beraten. Eine Woche später könnte es das Parlament beschließen. Danach muss es der Bundesrat absegnen, wofür es eine Sondersitzung am 19. November geben könnte. Die nächste reguläre Sitzung der Länderkammer ist erst für den 26. November anberaumt - dann ist die epidemische Notlage bereits ausgelaufen.

Wie lange sollen die geplanten Maßnahmen Bestand haben?

Die Ampel-Parteien wollen Übergangsregelungen beschließen, die bis zum 19. März 2022 gelten. Danach würde es - nach jetzigem Stand - keine Corona-Maßnahmen mehr geben. Das könnte sich allenfalls ändern, wenn sich die Corona-Lage verschärfen sollte - etwa durch Virusmutationen.

Welche sozialpolitischen Maßnahmen soll es geben?

Um soziale und wirtschaftliche Härten für besonders von Corona betroffene Gruppen zu vermeiden, wird der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung ebenfalls bis März kommenden Jahres verlängert - auch die Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung bleibt bis dahin ausgesetzt.

Die Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld - 30 statt zehn Kinderkrankentage beziehungsweise 60 statt 20 für Alleinerziehende - wollen die Ampel-Parteien "in das Jahr 2022 hinein" verlängern. Damit sollen die weiterhin bestehenden Schwierigkeiten bei der Betreuung von Kindern in der Pandemie abgemildert werden.

Was wird für die Krankenhäuser getan?

Die Krankenhäuser sind durch die gestiegenen Corona-Zahlen besonderen Belastungen ausgesetzt. Sie sollen deshalb nunmehr "zielgerichtete Zuschläge" bekommen können, wenn sie Corona-Fälle behandeln.

(AFP)