Wenn die private Kasse zur Kasse bittet

Vielen Versicherten werden in diesen Tagen teils drastische Zuschläge abverlangt.

Düsseldorf. „Ihr monatlicher Gesamtbeitrag erhöht sich ab 1. Januar von 538,34 Euro um 54,38 Euro auf 592,72 Euro.“ Schreiben wie diese hat in diesen Tagen nicht nur der Düsseldorfer Max Müller (Name geändert) von seinem privaten Krankenversicherer bekommen. Viele der neun Millionen Privatversicherten sollen zwischen drei und zwölf, in einem Fall gar 40 Prozent mehr Prozent Beitrag zahlen.

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) sieht die Hauptursache in gestiegenen Kosten medizinischer Versorgung. So hätten die Versicherungsleistungen 2010 um 3,8 Prozent zugenommen, während die Preissteigerung bei 1,1 Prozent lag.

Der PKV verweist darauf, dass die Beiträge überprüft werden müssen, wenn die gezahlten Versicherungsleistungen eines Tarifs um mehr als zehn Prozent von der Kalkulation abweichen. Bei Abweichungen von mehr als fünf Prozent könne der Versicherer die Erhöhung einleiten. Doch über die Dimension entscheide dieser nicht allein, sondern ein unabhängiger Treuhänder.

Während der Weg in die gesetzliche Krankenkasse ab Lebensalter 55 ganz versperrt ist und auch Jüngeren nur offensteht, wenn sie wieder pflichtversichert sind, ist der Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer möglich. Das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung kann bis zum letzten Tag, bevor die Anpassung wirksam wird, wahrgenommen werden. Ein solcher Wechsel ist aber riskant. Insbesondere verliert der Versicherte seine Altersrückstellungen. Das sind Geldbeträge, die er vielleicht schon seit Jahrzehnten eingezahlt hat, um Beitragserhöhungen im Alter in Grenzen zu halten.

Der Versicherte sollte sich Alternativen vorlegen lassen. Das Verbleiben beim selben Anbieter sichert den Erhalt der Altersrückstellungen. Man sollte sich genau aufzeigen lassen, inwiefern eine mögliche Einsparung bei den Beiträgen eine Leistungskürzung gegenüber bisherigen Vertragszusagen bedeutet. Möglich ist auch das Vereinbaren einer Selbstbeteiligung bei ärztlichen Behandlungen. Oder man akzeptiert Leistungskürzungen, um einen Teil der Prämie einzusparen: etwa geringere Leistungen beim Zahnersatz oder Mehrbettzimmer statt Einzelzimmer im Krankenhaus. Auch der Wechsel in den sogenannten Standardtarif, der Leistungen auf dem gesetzlichen Versicherungsniveau bietet, ist möglich.

Solche Schritte sollte man aber nicht überhastet einleiten. Neben einem Gespräch mit seinem Anbieter sollte man hierfür auch durchaus unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Solche Fachleute weisen einen gegebenenfalls auch auf gleichwertige, aber günstigere Tarif-Alternativen hin, die der Versicherer und seine Angestellten nicht erwähnen. Zu finden sind solche gegen Honorar arbeitende unabhängige Berater über den Bundesverband der Versicherungsberater: