Abfindung kann nach Alter gestaffelt werden

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Die Höhe einer Abfindung darf nach dem Alter gestaffelt werden. So entschied es ein Gericht. Mit Diskriminierung habe die Staffelung nichts zu tun. Ältere Mitarbeiter können also durchaus eine höhere Abfindung erhalten als jüngere Kollegen.

Der Arbeitgeber darf bei der Bemessung einer Abfindung nach einem Sozialplan das Alter berücksichtigen. Das entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG), wie der Bund-Verlag in Frankfurt mitteilte. Es ist danach keine Diskriminierung, wenn alte Arbeitnehmer eine höhere Abfindung bekommen als ihre jüngeren Kollegen (Aktenzeichen:1 AZR 764/09).

In dem konkreten Fall sah sich eine 38 Jahre alte Frau benachteiligt, weil sie weniger Geld bekam als ihre 40 Jahre alten Mitstreiter. Das kam dadurch zustande, dass sich im Sozialplan die Abfindungshöhe nach Altersgruppen staffelte: Arbeitnehmer unter 40 Jahren bekamen etwas weniger ausgezahlt als alle anderen, die älter waren. Noch einmal geringer war die Abfindung von Angestellten unter 30.

Das BAG sah in den Altersstufen keine Diskriminierung. Ältere Arbeitnehmer hätten auf dem Arbeitsmarkt typischerweise größere Schwierigkeiten einen neuen Job zu finden als jüngere. Deshalb sei die Staffelung im Sozialplan verhältnismäßig.