Texte, Bilder, Code - mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) sind sie leicht in Sekundenschnelle erstellt. Doch wem gehören die von einem KI-Tool produzierten Inhalte? „Der KI-generierte Output ist in der Regel kein urheberrechtlich schutzfähiges Werk des Benutzers oder der Benutzerin, der oder die den Prompt eingibt“, sagt Adél Holdampf-Wendel vom IT-Branchenverband Bitkom.
Das aktuelle Verständnis des Urheberrechts setze einen direkten Bezug zwischen Mensch und geistiger Schöpfung voraus. Nach dem Urheberrechtsgesetz sind nur persönliche geistige Schöpfungen als Werke geschützt. „Rein maschinell geschaffene Inhalte sind vom Urheberrechtsschutz ausgenommen“, so Holdampf-Wendel.
Ob KI-generierte Erzeugnisse ausnahmsweise urheberrechtlichen Schutz genießen, hänge vom Einzelfall ab. Entscheidend sei der steuernde Einfluss des Menschen und die Begrenzung des Gestaltungsspielraums der KI, zum Beispiel durch präzise Vorgaben im Prompt.
Übrigens: Auch Entwickler der eingesetzten KI können in der Regel keine urheberrechtlichen Ansprüche geltend machen, wenn Dritte mit der KI Erzeugnisse generieren.
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