Abgelehnt wegen des Geschlechts - Was Jobsuchende machen können
Stuttgart (dpa/tmn) - Alles passte und doch geht der begehrte Job an jemand anderes. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass man bei der Arbeitssuche wegen des Geschlechts abgelehnt wurde, ist eine Klage möglich.
Bekommen Bewerber einen Job nur aufgrund ihres Geschlechts nicht, können sie vor Gericht auf Entschädigung klagen. Darauf weist Prof. Jobst-Hubertus Bauer hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart. Benachteiligungen wegen des Geschlechts sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Wer dagegen vorgehen will, muss innerhalb von zwei Monaten seinen Entschädigungsanspruch beim Arbeitgeber schriftlich geltend machen.
Ab dann läuft eine dreimonatige Klagefrist, erläutert Prof. Bauer. Der Arbeitnehmer, der sich diskriminiert fühlt, muss dann vor dem Arbeitsgericht Anhaltspunkte für die Benachteiligung vorlegen. Ein Indiz ist zum Beispiel, wenn Arbeitgeber in einer Stellenanzeige ausschließlich nach Männern suchen. Auch Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, der Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind nach dem AGG verboten.