Freistellung als Druckmittel - Chef muss Entschädigung zahlen

Köln (dpa/tmn) - Mitarbeiter müssen es nicht hinnehmen, wenn ihr Chef sie von der Arbeit freistellt, um sie aus dem Job zu drängen. Freistellungen dürfen nicht als Druckmittel benutzt werden, damit ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.

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Wird eine Freistellung als Druckmittel verwendet, um ihn aus dem Job zu drängen, hat der Betroffene Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az.: 20 Ca 9245/12).

In dem verhandelten Fall wollte sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen. Das teilte er ihm auch mit. Als der Mann nicht einwilligte, stellte der Arbeitgeber ihn über fünf Monate von der Beschäftigung frei. Darin sah der Mitarbeiter eine Beeinträchtigung seiner Person und verlangte eine Entschädigung.

Mit Erfolg. Das Gericht sah in der Freistellung den Versuch, den Mitarbeiter unter Druck zu setzen, damit dieser der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt. Der Umstand, dass der Angestellte nicht arbeiten durfte, sei ein schwerwiegender Eingriff in das Recht des Klägers auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Daher musste der Arbeitgeber pro Monat Freistellung 1000 Euro Entschädigung zahlen.