Pakete nur mit Erlaubnis des Chefs ins Büro schicken lassen

Köln (dpa/tmn) - Es ist praktisch: Manch ein Angestellter lässt sich private Pakete ins Büro schicken. So kommt der Einkauf immer an. Doch ohne die Zustimmung des Chefs ist das nicht erlaubt.

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Angestellte sollten ihren Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, bevor sie sich private Pakete - etwa Einkäufe in Onlineshops - an den Arbeitsplatz schicken lassen. Hat der Chef diese Praxis untersagt und Beschäftigte erhalten trotzdem auf ihren Wunsch private Post am Arbeitsplatz, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen. Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Sie verstoßen damit bewusst gegen die Anweisungen des Arbeitgebers. Außerdem kommt es in größeren Betrieben schnell zu Problemen im Betriebsablauf, wenn mehrere Mitarbeiter sich Pakete ins Büro schicken lassen.

Gibt es in der Firma keine ausdrückliche Regelung zum Thema sei nicht mit Sanktionen zu rechnen, wenn Arbeitnehmer zum ersten Mal ein privates Päckchen an die Büroadresse bestellen. Sich die Pakete zur Arbeit schicken zu lassen, ist für viele attraktiv, bei denen tagsüber niemand zu Hause ist, der die Post annehmen kann.