Stimme der Mitarbeiter - Neuwahl des Betriebsrats im Frühjahr
Berlin (dpa/tmn) - Von Anfang März bis Ende Mai sind bundesweit Betriebsratswahlen. Mitarbeiter sind dann dazu aufgerufen, ihre Vertreter zu bestimmen. Doch wie war das noch einmal mit den Wahlen? Wer darf teilnehmen?
Und wie wird gewählt?
Die Bundestagswahl ist noch nicht lange her - da stehen die Europawahlen im Mai schon vor der Tür. Vorher dürfen einige auch als Arbeitnehmer noch einmal mitbestimmen. Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai sind die Beschäftigten in Unternehmen bundesweit aufgefordert, einen Betriebsrat zu wählen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Betriebsratswahl im Überblick.
Was macht der Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Mitarbeiter und hat nach dem Betriebsverfassungsrecht zahlreiche Kompetenzen, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Er hat zum Beispiel ein Wörtchen mitzureden, wenn Beschäftigte neu eingestellt, versetzt oder gekündigt werden. Er überwacht, dass die Arbeitsplätze den Vorschriften gemäß ausgestattet sind und etwa beim Schichtbetrieb das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.
Wo gibt es Betriebsräte?
Derzeit nur in jeder elften Firma (9 Prozent), erläutert Peter Ellguth. Er arbeitet beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit und ist dort zuständig für das Thema Mitbestimmung. Die Wahrscheinlichkeit, dass es einen Betriebsrat gibt, wächst mit der Größe der Firma. Derzeit hat nur knapp jeder 17. Kleinbetrieb mit bis zu 50 Beschäftigten einen Betriebsrat. Ob es Betriebsräte gibt, hängt auch stark von der Branche ab: Häufig sind sie im Bereich Energie und Wasserversorgung, Abfallwirtschaft und Bergbau zu finden, selten im Gastgewerbe und in der Bauwirtschaft.
Wieso gibt es heute so wenige Betriebsräte wie seit langem nicht mehr?
Es liegt weniger daran, dass die Beschäftigten keine Betriebsräte mehr wollen, sagt Ellguth. Vor allem sei es darauf zurückzuführen, dass neu gegründete Firmen häufig keinen Betriebsrat mehr haben, weil heute andere Themen im Vordergrund stehen. Gleichzeitig verschwinden alte Firmen mit Arbeitnehmervertretung vom Markt.
Wer darf den Betriebsrat wählen und wer dafür kandidieren?
Den Betriebsrat darf jeder Arbeitnehmer wählen, der mindestens 18 Jahre alt ist. Auch volljährige Auszubildende, befristet oder Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen und Leiharbeiter sind wahlberechtigt, erläutert Rainald Thannisch von der Abteilung Mitbestimmungspolitik des DGB-Bundesvorstands. Bei Leiharbeitern ist allerdings eine Mindestvoraussetzung, dass die Fachkräfte der Firma für mindestens drei Monate überlassen werden. Gewählt werden kann jeder, der wahlberechtigt ist und seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeitet.
Wie wird gewählt?
Es gibt zwei Wahlverfahren: das normale und das vereinfachte. Beim normalen Wahlverfahren bestimmt in der Regel der alte Betriebsrat einen Wahlvorstand. Dieser veröffentlicht mindestens sechs Wochen vor der Wahl etwa am schwarzen Brett eine Wählerliste. Das vereinfachte Verfahren kann nur dann angewendet werden, wenn ein Betrieb weniger als 50 Beschäftigte hat. Hier sind die Fristen kürzer.