Suche nach Berufseinsteigern ist Altersdiskriminierung

Düsseldorf (dpa/tmn) - Berufsanfänger zur Verstärkung des Teams gesucht: Mit einer Stellenanzeige, die sich nur an Einsteiger richtet, werden ältere Bewerber diskriminiert. Der Arbeitgeber verstößt so gegen das Gesetz und muss im Zweifelsfall Schadenersatz zahlen.

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Jobsuchende müssen es nicht hinnehmen, wenn sich eine Stellenanzeige nur an Berufseinsteiger richtet. Sucht ein Arbeitgeber nach Anfängern, werden ältere Bewerber systematisch ausgeschlossen. Darin ist ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu sehen - der Arbeitgeber muss abgelehnten Bewerbern möglicherweise sogar eine Entschädigung zahlen. Das teilt der Bund-Verlag mit. Er beruft sich dabei auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 13 Sa 1198/13).

In dem verhandelten Fall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei nach Berufsanfängern gesucht. Daraufhin bewarb sich ein 60 Jahre alter promovierter Rechtsanwalt - und wurde abgelehnt. Er klagte daraufhin vor Gericht und forderte 10 000 Euro Schadenersatz.

Die Richter hatten allerdings erhebliche Zweifel daran, dass der Rechtsanwalt seine Bewerbung tatsächlich ernst meinte. Das Gericht signalisierte deshalb, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, weil sie wohl rechtsmissbräuchlich ist. Nichtsdestotrotz sei bei der Stellenanzeige von einem diskriminierenden Inhalt auszugehen. Als die Beklagte sich bereiterklärte, 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden, nahm der Kläger seine Berufung zurück.