Abrechnen falscher Tankbelege ist Betrug
Berlin (dpa/tmn) - Dienstliche Tankkarten zu missbrauchen und die falschen Tankbelege abzurechnen, ist Betrug. Arbeitnehmer machen sich damit strafbar. Das entschied das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 1 Ws 277/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.
In dem Fall hatten sechs Angestellte eines Transportunternehmens die ihnen vom Unternehmen überlassenen Tankkarten dazu verwendet, fremde Lkws zu betanken und dafür Geld zu nehmen. Anschließend reichten sie die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber ein. Diesem entstand ein Schaden von 37 500 Euro.
Nach Ansicht des Gerichts besteht ein hinreichender Tatverdacht wegen Betrugs, weil die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Belege überreicht hatten, ohne ihn darauf hinzuweisen, dass damit auch Kraftstoff für fremde Lkw bezahlt wurde. Die Angestellten hätten ihren Arbeitgeber getäuscht. In dem Moment, in er Arbeitgeber die Abrechnungen bezahlt habe, sei ihm auch ein Vermögensschaden entstanden.