Altersteilzeit: Das ist zu beachten
Jeder Fünfte nutzt die Chance, vorzeitig aus dem Job auszuscheiden. Es gibt verschiedene Modelle.
Düsseldorf. Nach wie vor können sich die meisten älteren Arbeitnehmer nicht vorstellen, bis 65 oder gar noch länger zu arbeiten. Deshalb ist die Altersteilzeit bei ihnen äußerst beliebt. Worauf ist hierbei zu achten? Etwa jeder fünfte Arbeitnehmer zwischen 55 und 64 Jahren nutzt die Altersteilzeit, um vorzeitig aus dem Job auszuscheiden. Der gelernte Schlosser Herbert Odenbrett ist beispielsweise am 1. März 2008 mit 55 Jahren - vorher ist es nicht möglich - in Altersteilzeit gegangen. Doch noch merkt er davon wenig: "Ich arbeite bis Ende August 2011 voll weiter. Dann ist aber Schluss."
Odenbrett hat sich - wie die meisten Altersteilzeitler - für das sogenannte Blockmodell entschieden. Dabei arbeitet man zunächst einige Jahre mit unveränderter Arbeitszeit weiter, etwa von 55 bis 60. Dann wird man von der Arbeit freigestellt - bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis - etwa von 60 bis zum regulären Rentenalter von derzeit (noch) 65 Jahren.
Der Lohn wird während der gesamten Altersteilzeit auf Grundlage eines "halbierten Jobs" gezahlt. Wer vorher brutto 3000 Euro verdient hat, dem stehen in der Altersteilzeit also 1500 Euro brutto zu. Hinzu kommen noch als Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers mindestens 20 Prozent des Teilzeitbruttos. Bei 1500 Euro Bruttogehalt müssen also mindestens 300 Euro zusätzlich gezahlt werden - diese sind sozialversicherungsfrei. In vielen Tarifverträgen gibt es jedoch noch günstigere Regelungen.
Auch die Rentenversicherungsbeiträge der Altersteilzeitler werden aufgestockt auf 90 Prozent der Beiträge, die bei einem Job mit unveränderter Arbeitszeit gezahlt würden.
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für den Arbeitgeber die im Altersteilzeitgesetz vorgesehene (Mindest-)Aufstockung des Gehalts sowie das Plus bei der Rente. "Dafür muss die Firma den frei werdenden (Teilzeit-)Arbeitsplatz aber mit einem Arbeitslosen oder einem zuvor Ausgebildeten besetzen", sagt Johannes Jakob vom DGB-Bundesvorstand. "Meist gibt es keine Förderung, weil diese Voraussetzung nicht erfüllt wird." Und ab 2010 werden neue Fälle von Altersteilzeit ohnehin nicht mehr gefördert. Doch auch ohne Förderung ist Altersteilzeit bei vielen Arbeitgebern beliebt - als "sozialverträgliches Vorruhestandsprogramm". Ungeförderte Altersteilzeit wird es daher auch ab 2010 noch geben.
Altersteilzeitler verzichten zunächst auf die Auszahlung eines Teils ihres Lohns und sparen diesen für die "passive" Phase der Altersteilzeit auf. Damit geben sie ihrer Firma quasi einen Kredit. Deshalb muss geklärt sein, wer für den gesparten Lohn einsteht, wenn das Unternehmen in die Insolvenz geht.
Auch wer bereits Teilzeit arbeitet, kann in Altersteilzeit gehen. Wer die Chance hierzu hat, sollte seine Arbeitszeit rechtzeitig - spätestens zwei Jahre vor dem Wechsel in Altersteilzeit - aufstocken. Denn dann steigt auch die (durchschnittliche) Arbeitszeit und damit der Lohn in der Altersteilzeit.
"Wer gesundheitlich schon stark angeschlagen ist - etwa nach einer Tumorerkrankung - sollte die Finger von der Altersteilzeit lassen", rät Jakob. Bei längerer Krankheit drohen Altersteilzeitlern Nachteile: Denn das Krankengeld wird nur auf Grundlage des niedrigeren Teilzeit-Bruttoentgelts berechnet und Anspruch auf den Aufstockungsbetrag haben Langzeitkranke erst in der passiven Phase der Altersteilzeit.