Richtig bewerben Angabe von Kindern im Lebenslauf ist keine Pflicht
Heidelberg (dpa/tmn) - Wer kleine Kinder hat, ist oft unsicher, ob er das in den Bewerbungsunterlagen angeben soll. Dahinter steht die Sorge, dass man gegen Bewerber ohne Kinder dann keine Chancen hat.
Rein rechtlich ist die Situation klar: Eltern müssen im Lebenslauf nicht angeben, dass sie Kinder haben, erklärt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Auch im Vorstellungsgespräch sind Jobsuchende ungefragt nicht dazu verpflichtet, sich zu äußern.
Auch Karriereberaterin Maja Skubella aus Hamburg rät davon ab, Kinder bereits in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. „Es besteht das Risiko, dass man dann von Personalern aussortiert wird“, sagt sie. Fragt der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch danach, rät sie allerdings, die Wahrheit zu sagen. Wichtig sei dann, dass nicht verdruckst zu tun, sagt Skubella. Bewerber sollten vielmehr darlegen können, wie die Kinderbetreuung geregelt ist - und selbstbewusst zu ihrer Situation stehen.
Auch Rechtsanwalt Eckert rät dazu, im Gespräch ehrlich zu sein, wenn der Arbeitgeber gezielt nach Kindern fragt. „Dann besteht erst einmal die Pflicht, die Wahrheit zu sagen“, erklärt Eckert. In Einzelfällen dürfen Bewerber zwar im Vorstellungsgespräch auch lügen. Das kann etwa sein, wenn der Arbeitgeber die Frage nach einer Schwangerschaft stellt. Denn das ist ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Kinder sind aber vom AGG nicht geschützt, erläutert Eckert. Es könne deshalb sein, dass Mitarbeiter im Zweifelsfall vor Gericht keinen Erfolg haben, wenn sie in Bezug auf die Kinder lügen und der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag deswegen dann anficht.
Und was passiert, wenn die Kinder im Vorstellungsgespräch gar kein Thema sind? Soll man dann von sich aus etwas sagen? „Nein“, sagt Skubella. Ob ein Bewerber Kinder hat oder nicht, habe mit dem Job nichts zu tun. Man würde auch andere Sachen aus seinem Privatleben nicht ohne weiteres erzählen.