Anwälte müssen in Parkzonen Gebühren bezahlen
Berlin (dpa/tmn) - Auch Anwälte müssen in den Parkzonen rund um Gerichtsgebäude Gebühren bezahlen: Sie gelten nicht als Anlieger, sondern als Berufspendler. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.
Aus dem Urteil der Berliner Richter geht hervor: Selbst wenn Rechtsanwälte mehrmals täglich Termine an bestimmten Gerichten wahrnehmen, gelten sie nicht als Anlieger, sondern als Berufspendler (Aktenzeichen: 11 K 645/09).
Eine Berliner Anwaltskanzlei hatte beim Bezirksamt für die von ihnen genutzten Pkw eine Ausnahmegenehmigung von der Parkgebührenpflicht sowie eine Parkvignette beantragt. Begründet wurde der Antrag mit der Wahrnehmung zahlreicher Termine an den Gerichten in den jeweiligen Parkzonen. Das umfangreiche Aktenmaterial von bis zu zehn Kilogramm pro Termin mache eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar. Weder das Bezirksamt noch das Verwaltungsgericht wollte diese Begründung jedoch gelten lassen.