Arbeiten im Home-Office - Diese Rechte haben Mitarbeiter
Köln (dpa/tmn) - Nicht jeden Tag im Stau stehen, mehr für die Kinder da sein: Die Arbeit im Home-Office bietet Arbeitnehmern einige Vorteile. Hat man eigentlich Anspruch auf diese flexible Lösung? Wie ist man zu Hause versichert?
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Wer darf ins Home-Office?
Die Niederländer haben seit Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf die Arbeit zu Hause. Sie können einen Antrag beim Arbeitgeber stellen und der darf nur mit guter Begründung ablehnen. In Deutschland können Arbeitnehmer von solchen Vorteilen nur träumen: „Hier ist das Home-Office eine freie Ermessenssache“, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln, die in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein tätig ist.
Wer wann und wie im Home-Office bleiben kann, entscheidet der Arbeitgeber ganz allein. „Ein Anrecht darauf gibt es nicht, außer diese Regelung wurde von vornherein im Arbeitsvertrag festgehalten.“
Was brauche ich für ein Home-Office?
Wenn der Arbeitgeber grünes Licht für die Arbeit im Home-Office gibt, muss für ein entsprechendes Büro gesorgt werden. Ein extra Raum ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Der Laptop am Esszimmertisch darf es aber auch nicht sein: „Für das Home-Office gelten die gleichen Regeln des Arbeitsschutzes wie im Firmenbüro“, erklärt Oberthür.
Das heißt: Der Arbeitsplatz muss zum Beispiel einen ausreichend großen Bildschirm haben und gut beleuchtet sein. Die Höhe und Ergonomie von Tisch und Stühlen muss gesetzlichen Normen entsprechen. Im Idealfall gibt es eine schriftliche Vereinbarung. „Dabei sollte dann auch die Frage geklärt werden, wer für die Anschaffungskosten aufkommt.“
Ist das Home-Office für jeden empfehlenswert?
Das Home-Office erlaubt viele Freiheiten. Die Verführung, sich ablenken zu lassen ist groß. Gerlind Pracht, Arbeits- und Organisationspsychologin aus Minden, hält die Arbeit im Home-Office deshalb auch für eine Typsache: „Je weniger gut selbstorganisiert man ist, umso schwieriger ist es, sich zum Beispiel nicht ablenken zu lassen und nicht die falschen Prioritäten zu setzen.“
Kann ich die Kosten für mein Büro von der Steuer absetzen?
Ja, aber nicht immer vollständig. „Man muss genau differenzieren“, sagt Christian Böke, Steuerberater und Vizepräsident des Steuerberaterverbands Niedersachsen Sachsen-Anhalt. Die Ausstattung eines privaten Büros - etwa Technik, Möbel, Lampen, Regal - kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch die laufenden Kosten wie Miete, Strom und Betriebskosten können Mitarbeiter anteilig aufschlagen. „Wer in der Firma einen Arbeitsplatz hat, der jederzeit nutzbar ist, kann auf diese Steuervorteile nicht zurückgreifen“, erklärt Böke. Begünstigt werden nur Arbeitnehmer, die das Home-Office nutzen müssen.
Bei geringer Home-Office-Tätigkeit gilt dabei ein Höchstbetrag von 1250 Euro pro Jahr. Bei Arbeitnehmern, deren Home-Office nachweislich der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist, fällt diese Obergrenze weg. Grundsätzlich akzeptiere das Finanzamt nur Bürokosten für einen separaten Raum. „Die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder Flur wird noch nicht anerkannt.“