Arbeitgeber kann Homeoffice-Aufgabe nicht immer verlangen
Mainz (dpa/tmn) - Mitarbeiter müssen es nicht hinnehmen, wenn sie ihr Homeoffice aufgeben sollen. Das gilt zumindest, wenn der Arbeitgeber nicht darlegen kann, dass es für die Firma notwendig ist, dass der Arbeitnehmer darauf verzichtet.
In dem verhandelten Fall sollte ein Mitarbeiter sein Homeoffice aufgeben. Er hatte ab 2002 mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Arbeitsverträge. Als das Unternehmen 2009 den Standort aufgab, an dem der Mann arbeitete, verlegte er seine Arbeit nach Hause. Anlässlich eines Teamwechsels unterzeichnete er einen neuen Anstellungsvertrag zum Januar 2013. Arbeitgeber und Mitarbeiter stritten danach über die Frage, ob der Mann am Betriebssitz des Unternehmens arbeiten muss oder weiter im Homeoffice tätig sein darf.
Vor dem Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz setzte sich der Mitarbeiter durch (Az.: 4 Sa 404/14). Zwar kann der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung festlegen. Aber er muss dabei die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Hier konnte der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass der Mitarbeiter seine Tätigkeit nur direkt im Unternehmen ausüben kann. Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer ein erhebliches Interesse daran, sein Homeoffice beizubehalten. Bei einer Tätigkeit am Betriebssitz müsste er umziehen, eine Zweitwohnung mieten oder täglich 300 Kilometer von seinem Wohnort zur Arbeit pendeln.