Arbeitgeber muss betriebsbedingte Kündigung genau begründen
Mainz (dpa/tmn) - Mitarbeiter müssen eine Kündigung aus betrieblichen Gründen nicht in jedem Fall dulden. Unzulässig ist sie etwa, wenn der Chef nicht darlegen kann, dass die Kündigung dringend erforderlich ist.
Eine betriebsbedingte Kündigung muss nicht in jedem Fall hingenommen werden. Der Arbeitgeber muss zunächst darlegen, dass diese notwendig im Sinne des Betriebs ist. Außerdem müssen die betrieblichen Gründe dringend sein. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 4 Sa 36/14).
In dem verhandelten Fall arbeitete eine Frau bei einem Unternehmen als Bürokauffrau in Teilzeit. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit war die Rechnungserstellung. Am 12. Juli 2013 erhielt sie ein Kündigungsschreiben, weil ein Großauftrag der Firma endete. Der Arbeitgeber argumentierte, danach sei die Arbeitsmenge in der Rechnungserstellung gesunken, und die Frau werde nicht mehr gebraucht. Die Mitarbeiterin bestritt das. Es gebe auch deshalb Arbeit, weil rund einen Monat später eine ebenfalls in der Abteilung arbeitende weitere Teilzeitkraft aufhörte.
Die Richter gaben der Frau Recht. Die Kündigung sei nicht sozial gerechtfertigt. Es habe für den Arbeitgeber keine dringenden betrieblichen Erfordernisse gegeben. Das Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass sich infolge des Umsatzrückgangs der Arbeitsanfall so reduziert hat, dass die Kündigung gerechtfertigt ist.