Was tun gegen eine „betriebsbedingte“ Kündigung? Der Klassiker bei den Kündigungen - was können Sie bei einer "betriebsbedingten" Kündigung tun?

Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist in keinem Fall eine schöne Angelegenheit. Doch leider ist es in unserer schnelllebigen Gesellschaft leider nicht mehr ungewöhnlich, dass auch verdiente Mitarbeiter nach oftmals vielen Jahren im Unternehmen von heute auf morgen gekündigt werden.

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In den allermeisten Fällen wird dies dann nach außen hin als eine betriebsbedingte Kündigung bezeichnet. Was genau man unter einer betriebsbedingten Kündigung versteht und welche Möglichkeiten Sie haben, finanziell gut gestellt aus einer solchen Situation herauszukommen, soll im weiteren Verlauf genauer beleuchtet werden.

Was genau versteht man unter einer betriebsbedingten Kündigung?

Eine Kündigung ist alles, aber mit Sicherheit kein standardisierter Vorgang, der immer und immer wieder identisch abläuft. Bei einer Kündigung sind diverse individuelle Faktoren zu beachten, die es in den meisten Fällen auch unabdingbar machen, sich einen Beistand mit fachlicher Expertise zurate zu ziehen. Neben einer fristlosen Kündigung wegen groben Fehlverhaltens seitens des Arbeitnehmers gibt es die klassischen Formen der Kündigung, die die gesetzlichen oder vertraglich festgesetzten Fristen wahren. Hierunter fallen unter anderem personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen oder eben auch die sogenannte betriebsbedingte Kündigung. Hierbei liegen seitens des Unternehmens Probleme vor, die eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich machen. In vielen Fällen heißt es dann lapidar, dass die Umsätze zu gering sind, um die Gehälter zu bezahlen und es leider nicht anders geht. Doch genau hier fängt das Problem an: Wie gering ist zu gering? Und gibt es wirklich keinen anderen Weg? Im Zweifel ist es wichtig, sich fachkundig beraten zu lassen und per Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen.

Wie sollte man nach einer betriebsbedingten Kündigung reagieren?

Zu aller erst ist es ungemein wichtig, dass Sie in dem Moment der Kündigung und auch unmittelbar danach ruhig bleiben und sich nicht zu vorschnellen Handlungen oder Äußerungen verleiten lassen, die Sie später teuer zu stehen kommen könnten. Bestätigen Sie dem Arbeitgeber lediglich den Erhalt der Kündigung per Unterschrift und gehen Sie dann aus der Situation heraus. Suchen Sie sich so schnell es geht einen anwaltlichen Beistand und lassen Sie diesen den Sachverhalt bewerten. Sollte eine Kündigungsschutzklage infrage kommen, so kann direkt das weitere Vorgehen besprochen werden.
Im Fall einer möglichen Abfindung sollte auch diese geprüft werden, bevor dieser zugestimmt wird. Nicht selten soll der Arbeitnehmer zu einer schnellen Zustimmung gedrängt werden, um eine Prüfung der Bedingungen zu verhindern. Hierbei verschenken Sie mitunter schnell einige tausend Euro.

Nach der Kündigung ist vor der Jobsuche

Eine Kündigung bedeutet auch immer, dass Sie sich wieder eine neue Stelle suchen müssen. Hierfür ist es wichtig, dass Sie sich nach der erfolgten Kündigung umgehend arbeitslos melden, um keine Leistungen zu verschenken. Weiterhin sollten Sie ein Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers anfordern, da Sie dieses vermutlich bei der Bewerbung auf eine neue Stelle vorlegen müssen. Ein Arbeitszeugnis steht Ihnen rechtlich zu und muss auch nach genau definierten Vorgaben erstellt werden. Sollten Sie den Eindruck haben, dass es nicht wohlwollend oder angemessen ist, lohnt sich auch hierbei eine Prüfung seitens eines Experten. Mit klar strukturiertem Handeln und einem Experten an der Seite kann aus einer unangenehmen Situation mitunter sogar eine tolle neue Chance werden!