Ratgeber Arbeitszeitbetrug im Homeoffice – das kann zur Kündigung führen

Die Arbeit im Homeoffice hat viele Vorteile für beide Parteien, kann aber auch Nachteile mit sich bringen. Vertrauen ist die Grundbasis für ein funktionierendes Arbeitsverhältnis, doch wird es ausgenutzt, ändert sich vieles.

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In Form von Arbeitszeitbetrug nutzen einige schwarze Schafe die neu gewonnene Freiheit der Heimarbeit aus und gefährden damit mittelbar den Arbeitgeber. Erste Anzeichen summieren sich meist recht schnell und dann lohnt es sich, diesem nachzugehen.

Die ersten Signale eines möglichen Arbeitszeitbetrugs

Was tun, wenn der Mitarbeiter das in ihn gesetzte Vertrauen enttäuscht und nicht wie besprochen seine Arbeit von zu Hause erledigt? In diesem Fall kann eine Detektei Stuttgart zunächst dabei helfen, einen Beweis für die bloße Vermutung zu bekommen. Denn auch wenn sich folgende Anzeichen mehren, braucht es einen Beweis, um eine fristlose Kündigung auszusprechen:

·         Arbeitnehmer ist trotz Arbeitszeit nicht erreichbar

·         Anonyme Meldungen von dritten Personen

·         Arbeitnehmer wird an fremden Arbeitsplätzen gesichtet

·         Das Arbeitspensum wird nicht im Zeitplan fertiggestellt 

Wird die Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer selbstständig reduziert, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. Die Pflichtverletzung gehört zu den im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten wichtigen Gründen. Um eine solche Kündigung durchzusetzen, liegt die Beweislast allerdings beim Arbeitgeber.

Pflichtverletzung muss nachgewiesen werden – Arbeitgeber in der Verantwortung

Das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass bei einer fristlosen Kündigung der jeweilige Grund nachgewiesen werden muss. Die reine Aussage, dass ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit nicht erreichbar war oder dass eine dritte Person ihn im Supermarkt gesehen habe, wird bei einem Kündigungsschutzprozess nicht standhalten.

Arbeitnehmer haben im Homeoffice das Recht, ihre Pausen frei nach Gusto einzuteilen und können so nicht aufgrund von kurzfristiger Arbeitsplatzabwesenheit entlassen werden.

Doch trotz aller Beteuerungen gibt es Situationen, in denen Arbeitgeber von Betrug ausgehen müssen. Gerade in Krisenzeiten treten vermehrt Betrüger auf den Plan. Da ohne Beweis jedoch keine Handhabe besteht, kann der Einsatz einer Detektei den entscheidenden Weg weisen.

Bei konkretem Verdacht ist ein Detektiveinsatz zulässig

Stehen direkte Verdachtsmomente für einen potenziellen Arbeitszeitbetrug im Raum, kann laut Bundesdatenschutzgesetz ein Detektiveinsatz zulässig sein. Dieser dient der Sicherung von Beweismitteln und kann dem Arbeitgeber im Zweifel die richtigen Mittel an die Hand geben. Verdachtsmomente können sein:

·         Stark eingeschränkte Produktivität seit Wechsel ins Homeoffice

·         Keine Erreichbarkeit während vereinbarter Arbeitszeiten

·         Vermehrte Sichtungen in der Öffentlichkeit während der Arbeitszeit

Eine anlasslose detektivische Überwachung stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und kann dazu führen, dass selbst im Falle eines Nachweises keine Anerkennung der Beweismittel vor Gericht erfolgt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass ein Bußgeld der Behörden für Datenschutz erfolgt.

Professionelle Überwachung vs. eigene Spionage

Einfach den Vormittag mit dem Auto vorm Haus des Mitarbeiters verbringen ist keine gute Idee, denn hier könnte der Tatverdacht des Stalkings im Raum stehen. Das Anfertigen von Fotografien und Beweismitteln geht in die strafrechtlich relevante Zone.

Wenn ein Arbeitgeber Betrug durch seinen Arbeitnehmer nachweisen muss und sich auf begründete Verdachtsmomente berufen kann, ist der Einsatz einer professionellen Detektei unerlässlich. Zum einen kennen sich diese Experten hinsichtlich der Rechtslage aus und zum anderen besitzen sie ausreichend Diskretion, um eine Observation fundiert, stichhaltig und mit idealem Beweismaterial durchzuführen.

Wenn sich der Verdacht gegenüber eines Mitarbeiters erhärtet und die Voraussetzungen für einen detektivischen Einsatz gegeben sind, ist nur professionelle Arbeit am Ende im Kündigungsschutzprozess gültig.