Ratgeber Was bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für psychische Erkrankungen gilt

Psychische Erkrankungen wie etwa Depressionen oder Burn-Out sind in der modernen Leistungsgesellschaft ein fester Bestandteil. Trotzdem sind solche Krankheitsbilder nach wie vor ein Tabuthema.

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Wer in psychotherapeutischer Behandlung war bzw. ist, hat in vielen Alltagsbereichen Hürden zu überwinden. Das gilt auch dann, wenn Betroffene auf der Suche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Warum solche Krankheitsbilder bei den meisten Versicherungsgebern ein Ausschlusskriterium sind und welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt, haben wir für Sie zusammengefasst.

Starke Zunahme bei psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren

Warum Menschen aus dem psychischen Gleichgewicht geraten, kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Der steigende Leistungsdruck am Arbeitsplatz ist eine der häufigsten Ursachen - sowohl bei jüngeren als auch bei älteren Betroffenen. Gemäß Prognosen der Weltgesundheitsorganisation WHO könnten sich Depressionen in Industrieländern zukünftig zur häufigsten Ursache eines vorzeitigen Todes entwickeln. Laut Datenerhebungen der WHO sind es in Deutschland rund 4,1 Millionen Menschen, die an Depressionen erkrankt sind. Und da zu den Symptomen unter anderem Schlafstörungen sowie eine erhebliche Verminderung von Konzentration und Aufmerksamkeit zählen, können viele Betroffene mit dieser psychischen Krankheit nicht mehr ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Warum Versicherungsgeber psychische Erkrankungen oft ausschließen

Entscheidend ist für Anbieter von Versicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit immer das Risiko je nach Einzelfall. Es wird daher genau geprüft, in welchem gesundheitlichen Zustand sich Antragsteller zum Zeitpunkt der Vertragsanfrage befinden. Da psychische Erkrankungen weit vor Unfällen oder Krebserkrankungen eine der Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind, haben es Betroffene schwer eine Zusage zu bekommen. Grundsätzlich gehen Versicherer so vor, dass zunächst anhand der Gesundheitsfragen eine genaue Risikobewertung des Betroffenen erfolgt. Anschließend gibt es verschiedene Szenarien, die möglich sind:

  • Ist das Krankheitsbild aus Sicht des Versicherungsgebers so geringfügig bzw. sieht dieser aufgrund der geringen Krankheitsausprägung kein signifikant erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit, können Betroffene normal versichert werden. Dies ist jedoch eher die Ausnahme.
  • Eine andere Möglichkeit ist, dass Betroffene zwar eine Police bekommen, der Leistungsanspruch allerdings nicht besteht, wenn die Berufsunfähigkeit durch

die psychische Erkrankung verursacht wurde.

  • Weiterhin gibt es die Option für einen Vertragsabschluss mit Risikozuschlag. Dabei können Betroffene die Police abschließen, sofern sie bereit sind deutlich höhere Monatsbeiträge zu zahlen.
  • Ist das Risiko aus Sicht des Versicherungsgebers zu hoch, kann eine Anfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung auch abgelehnt werden.

Betroffene können die anonyme Risikovoranfrage nutzen

Um zunächst im Vorfeld zu prüfen, wie ein Versicherungsgeber zum Beispiel eine vorliegende Depression bewertet, gibt es die Option der anonymen Voranfrage. So können Betroffene unverbindlich in Erfahrung bringen, ob der Abschluss der Versicherung trotz Depression infrage kommt. Der Ablauf sieht dabei so aus, dass es einen persönlichen Ansprechpartner für diese Form der Anfrage gibt. Diesem werden die Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherungsanbieters beantwortet. Ohne Nennung des Namens werden anschließend alle Angaben an den Versicherer weitergeleitet. Danach teilt der Ansprechpartner die Antwort des Versicherungsgebers mit und es können alle Fragen geklärt werden. So haben Betroffene mit psychischer Erkrankung eine Orientierungshilfe, um eine Entscheidung zu treffen.