Arbeitgeber muss ein nur „befriedigendes“ Zeugnis begründen

Berlin (dpa/tmn) - Wer von seinem Arbeitszeugnis nicht begeistert ist, hat jetzt bessere Chancen vor Gericht. Die Beweislast hat sich nämlich laut Gerichtsbeschluss umgekehrt.

Bisher war es so: Wollten Arbeitnehmer ein besseres Arbeitszeugnis als „befriedigend“ haben, mussten sie das vor Gericht begründen. Das könnte sich nun ändern. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 18230/11) soll es in Zukunft genau andersrum sein: Der Chef muss begründen, wenn ein Arbeitszeugnis schlechter als „gut“ ausfällt. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. Es bleibt aber abzuwarten, inwieweit sich diese Meinung des Berliner Gerichts durchsetzen wird, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

In dem Fall war in einem Arbeitszeugnis von „befriedigenden“ Leistungen des Mitarbeiters die Rede. Dieser wollte aber ein „Gut“. Der Arbeitgeber lehnte das ab - zu Unrecht, entschieden die Richter. Nach aktuellen Erkenntnissen würden mittlerweile in über 85 Prozent der Arbeitszeugnisse „gute“ oder bessere Leistungen bescheinigt. Vor diesem Hintergrund könne der Arbeitnehmer nicht mehr zum Nachweis verpflichtet werden, warum er zur Gruppe der schwächsten 15 Prozent gerechnet werde. Dies müsse nun der Arbeitgeber begründen.