Arbeitnehmer dürfen trotz Krankschreibung arbeiten
Berlin (dpa/tmn) - Bleiben Arbeitnehmer krankheitsbedingt zu Hause, stapelt sich währenddessen im Büro oft die Arbeit. Viele Berufstätige möchten daher so wenige Tage wie möglich ausfallen. Und sie müssen sich auch nicht immer an die ärztliche Krankschreibung halten.
Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen nicht zu Hause bleiben. Fühlt man sich vor Ablauf eines ärztliches Attestes gesund, spreche nichts gegen eine vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz. Darauf weist Fenimore von Bredow hin, Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Eine Krankschreibung (AU-Bescheinigung) sei lediglich eine Prognose vom Arzt. Bei hochinfektiösen Diagnosen empfiehlt es sich jedoch, den ärztlichen Rat einzuhalten, um keine Kollegen anzustecken. Kehren Arbeitnehmer vorzeitig zurück, sei es sinnvoll, den Arbeitgeber rechtzeitig vorher zu informieren. Dann sind etwa Unfälle auf dem Weg zur Arbeit zweifelsfrei über die Berufsgenossenschaft abgesichert.
Das letzte Wort hat in solchen Fällen aber der Arbeitgeber. Da er eine Fürsorgepflicht hat, kann er Mitarbeiter auch wieder nach Hause schicken, wenn sie noch offensichtlich arbeitsunfähig sind und trotzdem zum Dienst erscheinen.