Arbeitnehmer müssen im Weihnachtsurlaub nicht erreichbar sein
Kiel (dpa/tmn) - Weihnachtszeit - besinnliche Zeit: Viele freuen sich auf einen Urlaub ohne Emails und Anrufe vom Job. Doch nicht alle können sich das leisten. Dabei muss Erreichbarkeit in den Ferien genau geregelt werden - und auch entsprechend entlohnt.
Arbeitnehmer müssen im Weihnachtsurlaub nicht für ihren Chef erreichbar sein. Selbst das Diensthandy darf während der Ferien ausgeschaltet bleiben, erklärt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Kiel. Ebenso ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seine E-Mails während seines Urlaubs regelmäßig abzurufen.
Eine Ausnahme: Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, dass der Beschäftigte Rufbereitschaft zu leisten hat, muss er in der vereinbarten Zeit telefonisch erreichbar sein. In der Regel wird die Zeit der Rufbereitschaft genau festgelegt und auch finanziell abgegolten, da sie die Gestaltung der Freizeit einschränkt. Die Rufbereitschaft muss aber so organisiert sein, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten und die Regelungen zur Ruhezeit und Nachtarbeit eingehalten werden.