Kein Studiengebühren-Rabatt für Turbo-Studium
Arnsberg/Dortmund (dpa) - Extra schnell studieren, aber trotzdem die vollen Gebühren zahlen müssen: Das ist rechtmäßig, entschied das Landgericht Arnsberg. Geklagt hatte ein Student, der sein Studium in zwei statt in fünf Jahren absolvierte
Wer seinen Abschluss an einer privaten Hochschule schneller als vorgesehen macht, muss dennoch die Gebühren für die volle Studienzeit zahlen. Das hat das Landgericht Arnsberg klargestellt. Es gab der Klage einer privaten Hochschule gegen einen Studenten statt, der seinen Abschluss in zwei statt fünf Jahren gemacht hatte. Der Bankkaufmann hatte nach dem schnellen und erfolgreichen Ende seines berufsbegleitenden Bachelor- und Masterstudiums die Ratenzahlungen an die Uni eingestellt - jetzt muss er weiterzahlen.
Weil er weit schneller als vorgesehen fertig war, hatte der 22-Jährige auch nur einen Teil der Gebühren von insgesamt 21 000 Euro zahlen wollen. Die Uni verklagte daraufhin ihren Muster-Studenten, der mittlerweile bei einer Bank in Frankfurt arbeitet. Und die Hochschule bekam auch in der zweiten Instanz Recht. Ein Kündigungsrecht wegen eines schnellen Abschlusses billigten ihm die Richter nicht zu. Dies gebe es lediglich bei einem Studienabbruch. Die Hochschule habe mit den erlangten Abschlüssen ihren Teil des Vertrages erfüllt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu (AZ: I-3S 104/12).