Soziale Leistungen Arbeitslose müssen Urlaub beantragen
Suhl (dpa/tmn) - Auch Personen, die arbeitslos gemeldet sind, dürfen Urlaub machen. Allerdings müssen sie das bei der Agentur für Arbeit beantragen und genehmigen lassen. Dies ist frühestens eine Woche vor Abreise möglich - ein Anruf bei der Arbeitsagentur reicht dafür aus.
Grundsätzlich müssen Arbeitslose für das Jobcenter erreichbar und verfügbar sein, damit sie eine Arbeit aufnehmen können, teilt die Agentur für Arbeit Suhl mit.
Bis zu drei Wochen im Kalenderjahr dürfen sich Arbeitslose aber an einem anderen Ort aufhalten, wenn in diesem Zeitraum voraussichtlich keine Vermittlung einer Arbeit oder eine Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung zu erwarten ist. Durch die Reise dürfen weder Termine zum Probearbeiten oder Vorstellungsgespräche platzen.
Wer ohne Zustimmung verreist, riskiert, dass er seinen Anspruch auf Leistungen für die Dauer der Reise verliert - zu viel erhaltene Beträge muss man dann inklusive der Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Zustimmung umgehend - dann ist auch die Weiterzahlung der Leistungen für bis zu drei Wochen gesichert.