Das berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 7/2016). Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch allerdings aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen - etwa weil es nicht möglich ist, die entstehende Lücke zu füllen.
Wollen Arbeitnehmer in Teilzeit wechseln, ist es häufig klug, das Teilzeitgesuch mit konkreten Vorschlägen zu verbinden, wie eine Vertretungsregel aussehen oder die Arbeit umverteilt werden kann.