Arbeitszeugnis muss am letzten Tag fertig sein
Stuttgart (dpa/tmn) - Ein Arbeitszeugnis des alten Arbeitgebers darf in keiner Bewerbungsmappe fehlen. Allerdings lassen sich einige Firmen lange Zeit, um es auszustellen. Rechtlich zulässig ist das nicht.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch, das Arbeitszeugnis rechtzeitig zu erhalten. Spätestens am letzten Arbeitstag muss das Dokument des scheidenden Mitarbeiters laut Gesetz fertig sein (Paragraf 109 Gewerbeordnung), erläutert Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wer schon seit einigen Wochen darauf wartet, sollte den Ex-Chef zunächst telefonisch oder per E-Mail freundlich daran erinnern. Bringt das nichts, können Mitarbeiter zu drastischeren Maßnahmen greifen und schriftlich eine Frist setzen. Bekommt der Arbeitnehmer trotzdem kein Zeugnis, bleibe als letzter Schritt die Klage auf Zeugniserteilung vor dem Arbeitsgericht, erklärt Prof. Bauer.
Neben dem Zeugnis können Berufstätige zusätzlich auf Schadenersatz klagen. Dass sie tatsächlich Geld sehen, sei aber eher unwahrscheinlich, warnt der Experte vor überzogenen Erwartungen. Dafür müssten sie nachweisen, dass ihnen ein neuer Job nur wegen des fehlenden Arbeitszeugnisses entgangen ist. Das gelinge in der Praxis aber fast nie.