Krankengeld gibt es auch während Auslandsreisen
Rostock (dpa/tmn) - Wer Krankengeld erhält, kann trotzdem in den Urlaub fahren. Allerdings muss in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erwähnt werden, dass die Reise gut für die Genesung ist.
Auch während einer Auslandsreise können Patienten weiterhin Krankengeld beziehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Krankenkasse zugestimmt hat. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hin. Um die Reise von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genehmigt zu bekommen, sollte die Arbeitsunfähigkeit zweifelsfrei festgestellt und die Reise gut für die Genesung sein, so die UPD. Der Patient dürfe in dieser Zeit keine wichtigen Behandlungstermine versäumen und müsse erreichbar bleiben.
Die UPD rät außerdem, sich vom Arzt bestätigen zu lassen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen die Reise spricht. Betroffene sollten den Antrag dann so früh wie möglich bei der Krankenkasse einreichen und auch den Arbeitgeber über den Auslandsaufenthalt informieren. Für Reisen im Inland brauchen Patienten keine Genehmigung von ihrer Krankenversicherung, um weiterhin Krankengeld zu beziehen.
Krankengeld bekommen Arbeitnehmer, wenn sie längere Zeit - zum Beispiel über Monate - krank sind. Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Lohn, danach gibt es bei längerer Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld von der Krankenkasse.