Job im EU-Ausland bringt keine Nachteile für Rente

Berlin (dpa/tmn) - Auf dem Arbeitsmarkt ist viel Flexibilität gefragt. Da kann einen auch mal ein Job ins europäische Ausland führen. Über den eigenen Rentenanspruch muss man sich dabei keine Sorgen machen.

Ein Job im EU-Ausland muss keine Nachteile für die Rente in Deutschland bedeuten. Denn die Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern in der Europäischen Union können zusammengerechnet werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet 20 Jahre in Frankreich und 15 Jahre in Deutschland. Da die Versicherungszeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet werden, erreicht er die in Deutschland geltende Mindestversicherungszeit von insgesamt 35 Jahren.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahle jedes Land aus seinen Zeiten eine eigene Rente, erklären die Experten. Eine gemeinsame Altersrente von einem Land für andere Länder gebe es nicht. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung der Zeiten nicht erfülle und daher keine Rente beziehen kann, könne sich die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen.