Bei Chefbewertungen im Netz zurückhaltend sein

Berlin (dpa/tmn) - Der Chef ist ein Psychopath und das Arbeitsklima richtig mies: Mancher macht seiner Wut über den Arbeitgeber bei Job-Bewertungsportalen im Netz Luft. Doch Vorsicht! Nicht immer bleibt das ohne Konsequenzen.

Foto: dpa

Was ist erlaubt?

Foto: dpa

„Ständig nur Druck und kein offenes Ohr“ und „die Atmosphäre ist total im Keller“: Das sind nur einige Äußerungen, mit denen sich Mitarbeiter derzeit auf dem Jobläster-Portal Kununu.com Luft machen. Ähnliches ist auf Portalen wie meinchef.de oder jobvote.de zu lesen. Was Beschäftigte ihrem Chef häufig nicht ins Gesicht sagen würden - im Netz kennt so mancher keine Hemmung. Doch wer dort zu sehr über seinen Arbeitgeber lästert, muss im schlimmsten Fall mit Konsequenzen rechnen.

Foto: dpa

Im Prinzip ist es eine feine Sache: Nicht nur Hotels oder Restaurants können Surfer im Netz Noten geben - auch den Arbeitgeber dürfen sie bewerten. Davon profitieren zwei Seiten. Die Feedback-Geber müssen sich nicht mehr im Stillen ärgern, sondern können ihre Kritik, aber auch ihr Lob mit der Öffentlichkeit teilen. Dritte gewinnen auf diese Weise Einblicke in eine für sie häufig unbekannte Firmenkultur.

Laut einer repräsentativen Umfrage unter Internetnutzern aus dem Jahr 2013 im Auftrag des Branchenverbands Bitkom hat sich jeder Vierte (25,8 Prozent) schon auf diesen Portalen über Arbeitgeber informiert. Von ihnen hat sich jeder Dritte (32,4) in seiner Entscheidung für oder gegen einen Jobwechsel beeinflussen lassen. Zurückhaltender sind die Nutzer, wenn es darum geht, selbst eine Bewertung zu schreiben. Das hat nur rund jeder Achte (13,9 Prozent) gemacht.

Doch wie viel Wert haben Beurteilungen auf solchen Portalen? Karrierecoach Gerhard Winkler aus Berlin warnt Bewerber davor, sie zu ernst zu nehmen. „Das sind generalisierende Aussagen von Leuten, die Sie nicht kennen und über dessen Kompetenz Sie nichts wissen“, gibt er zu bedenken.

Außerdem seien die Angaben meist sehr unkonkret - und lieferten den Jobsuchenden kaum nützliche Informationen.

Dennoch: Eine Tendenz beispielsweise zum Arbeitsklima können die Portale schon anzeigen. Trotzdem sollten Jobsuchende zusätzlich immer versuchen, über Freunde in Kontakt mit ehemaligen Mitarbeitern der Firma zu kommen, rät Winkler.

Wer sich selbst daran macht, dem aktuellen oder ehemaligen Chef eine Abrechnung auf einem Joblästerportal zu hinterlassen, sollte nichts übereilen. „Drastische Formulierungen wie Anschuldigungen werden besser immer noch einmal überschlafen“, rät Michael Kamps. Er ist Rechtsanwalt in Köln und auf IT-Recht spezialisiert.

In große Schwierigkeiten geraten Kommentatoren immer dann, wenn sie auf solchen Portalen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse preisgeben, erläutert Kamps. In diesen Fällen können sie sich sogar strafbar machen. Was zu den Betriebsgeheimnissen zählt, ist je nach Branche und Firma unterschiedlich. Probleme kann etwa ein Vertriebler bekommen, der Angaben zu den Kalkulationsgrundlagen für ein Projekt macht oder eine Kundenliste der Firma veröffentlicht.

Tabu sind weiter Beleidigungen. Wer seinen aktuellen oder ehemaligen Chef im Netz als Lustmolch oder Idiot beschimpft oder ihn mit Kraftausdrücken bedenkt, muss mit Unterlassungsansprüchen rechnen, sagt Kamps. Gegebenenfalls kämen sogar Schadenersatz- und Geldentschädigungsforderungen hinzu.

Probleme bekommen Surfer schließlich immer dann, wenn sie Sachen behaupten, die nachweisbar falsch sind. Das ist etwa der Fall, wenn sie schreiben, die Firma habe sie wegen Auftragsmangel entlassen - tatsächlich haben Mitarbeiter aber selbst gekündigt.

Vielfach nicht zu beanstanden sind dagegen Meinungsäußerungen. Das sind alle Aussagen, die weder wahr noch falsch sind und die jeder anders beurteilt. „Diese Äußerungen sind grundrechtlich geschützt“, erläutert Kamps. So dürfen Beschäftigte etwa schreiben: „In meiner Wahrnehmung ist das Arbeitsklima richtig schlecht und der Chef ist inkompetent.“